Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Herr Bundesrat Moritz Leuenberger
Bundeshaus
3000 Bern

8023 Zürich, 8. Juli 1998

Vernehmlassung zum Entwurf des Protokolls "Energie" der Alpenkonvention



Sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, uns zum Entwurf des Energie-Protokolls der Alpenkonvention zu äussern. Aus Sicht der Aktion für vernünftige Energiepolitik (AVES) nehmen wir dazu gerne Stellung:

Allgemeine Bemerkungen

Den formulierten Zielen der Alpenkonvention - eine grundsätzliche Politik zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des gesamten Alpenraumes - kann auch die AVES zustimmen. Doch auch gemäss offiziellen Äusserungen ist der Schutz des schweizerischen Alpenraumes heute schon wesentlich höher, als das von der Alpenkonvention angestrebte Niveau. Die Alpenkonvention würde also auch eine weitergehende Bürokratisierung zulasten der betroffenen Gebiete und deren wirtschaftlichen Strukturen bewirken. 

Das gilt vor allem für die Bereiche Tourismus, Verkehr und Energie. Die AVES ist deshalb der klaren Meinung, dass aus Gründen der nachhaltigen Nutzung des Alpenraumes die Ratifikation der Alpenkonvention und ihrer Protokolle nicht nötig, ja sogar überflüssig und schädlich ist. Für die AVES ist die Alpenkonvention ein Schritt in Richtung einer unzumutbaren Rolle des Alpenraumes (resp. seiner Bevölkerung) als fremdbestimmtes Reservat. Darüber können auch die vorgesehenen Ausgleichszahlen (Subventionen) nicht hinwegtrösten. Die Delegierten der AVES Schweiz hatten sich an ihrer Generalversammlung vom 3. Mai 1997 in Savognin mit einer Resolution auch in diesem Sinne geäussert. Die AVES lehnt deshalb die Alpenkonvention als Ganzes und erst recht deren Energie-Artikel klar ab! 

Unsere Haltung präzisieren wir in einigen wesentlichen Punkten wie folgt: 

Vernünftige Nutzung wird verunmöglicht
Beim Energieprotokoll befürchten wir dieselben Tendenzen wie bei den übrigen Protokollen:
Bestehendes soll "eingefroren" und neue Projekte sollen verhindert werden. Gerade bei der Wasserkraft ist das ganz und gar nicht zu verstehen, gehört doch diese zu unseren bedeutendsten CO2-freien Energieträgern. Dazu kommt, dass Einrichtungen der Wasserkraft-Produktion ganz wesentlich zur "nachhaltigen Entwicklung" im Alpenraum beitragen. 
Die Schweiz darf - ja muss - die vernünftige und verantwortungsvolle Förderung und Sicherung der Wasserkraft anstreben!

Aussagen über unausweichliche Aufwendungen fehlen

Die immer wieder erwähnten Koordinationsverpflichtungen und "Förderungen" (Subventionen) ziehen mit Sicherheit grossen administrativen und finanziellen Mehr-aufwand nach sich. Auch wenn im bundesrätlichen Bericht versichert wird, dass weder beim Bund noch bei den Kantonen zusätzliche Aufwendungen enstehen, fragen wir uns, wie diese Rechnung aufgehen soll!

Vernünftiges Abwägen von Schutz und Nutzen muss gewahrt bleiben

Es geht nicht an, dass der Schutzgedanke einseitig über den Nutzungsgedanken gestellt wird. Das Ausschliessen eines sachgerechten Abwägens von Schutz- und Nutzungsinteressen erachten wir als verfassungswidrig (der Energieartikel unserer Bundesverfassung verlangt eine umweltverträgliche, aber auch eine ausreichende, breitgefächerte, sichere und wirtschaftliche Energieversorgung!). Unsere Alpen sind Lebens- und Wirtschaftsraum - für uns alle, vor allem aber für die Bergbevölkerung.

Strommarktliberalisierung und Kernenergie miteinbeziehen

Das bereits angesprochene "Einfrieren" eines Status quo mittels der Alpenkonvention betrifft auch die kommende Strommarktliberalisierung (die im Energie-Protokoll nicht Erwähnung findet!). Echte Liberalisierung ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen schweizerischer Stromproduktion gegenüber dem Ausland nicht diskriminiert werden. 

Die Option auf die CO2-freie Kernenergie und die dazugehörenden Anlagen in unserem Lande muss offen gehalten werden. Auch hier stellen wir eine gefährliche Einengung anstelle verantwortungsbewusster Nutzung in Freiheit fest.

Unterschiedliche Rechtszonen widersprechen unserer Demokratie

Sollten Alpenkonvention und die dazugehörigen Protokolle - wie die AVES nicht grundlos befürchtet - eine Verschärfung der Gesetzgebung für das Alpengebiet zur Folge haben, könnte dies zu einer fatalen Aufteilung der Schweiz in zwei sich unterschiedlich entwickelnde Rechtszonen führen. Im schweizerischen Alpenraum (das sind über 60 Prozent unseres Landes) müssten überstaatliches Recht durchgesetzt und internationale Kontrollen geduldet werden. 

Zusammenfassung

Die Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz zweifelt am echten Nutzen der gesamten Alpenkonvention und befürchtet die Verhinderung einer massvollen, vernünftigen und "nachhaltigen Entwicklung" im Alpenraum. Die AVES betrachtet speziell das Energie-Protokoll als unrealistisch, ungerecht, ja verfassungswidrig. Sie lehnt deshalb eine Ratifizierung des Energie-Protokolls der Alpenkonvention ab!

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und stehen Ihnen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz AVES


Ständerat Dr. Maximilian Reimann (Präsident)
Kantonsrat Konrad Studerus (1. Vizepräsident)

Zur Orientierung: Die AVES setzt sich im Rahmen der freien Marktwirtschaft für eine sparsame, sichere und ausreichende Energieversorgung ein. Sie strebt die sinnvolle Nutzung aller Energiearten (einschliesslich Kernenergie und alternative Energiearten) an. Die AVES zählt heute in der ganzen Schweiz - organisiert in Regionalgruppen - 8'000 Mitglieder aus allen politisch relevanten Parteien. Diew rund 2'000 Mitglieder in der Westschweiz sind im Unterverband Fedération Romande pour l'Energie (FRE) zusammengeschlossen. Viele der Mitglieder gehören kantonalen oder gemeindlichen Exekutiven oder Legislativen an. Darüber hinaus zählt die AVES 67 National- und Ständeräte, namentlich aus der CVP, FDP, SVP und Liberalen, in ihren Reihen. Das Präsidium der AVES liegt zur Zeit bei Ständerat Dr. Maximilian Reimann (SVO, Aargau); Vizepräsidenten sind Nationalrat Peter Kofmel (FDP, Solothurn) und Kantonsrat Konrad Studerus (CVP, Zug).


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