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Herrn Bundesrat Moritz Leuenberger
Eidgenössisches Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
3003 Bern
8021 Zürich, 4. März 2000
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Stauanlagen
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum Entwurf des Stauanlagengesetzes Stellung
zu nehmen. Die Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz (AVES) sieht keinen Anlass,die vorgeschlagene Regelung gutzuheissen. Im Gegenteil, sie befürchtet, dass dieses Gesetz nichts bringen, unserem Wirtschaftsstandort jedoch schaden würde.Sie selber stellen in
Ihrem Begleitbrief zu Recht die sachliche Notwendigkeit und die zeitliche Dringlichkeit in Frage.
Durch die Strommarktöffnung einerseits und die in den nächsten Jahren zu erwartenden Stromüberschüsse werden die Strompreise auch in unserem Land noch stärker als bisher
unter Druck geraten. Eine zusätzlich Prämienbelastung für die einheimischen Wasserkraft-werke könnten diese nicht verkraften; ihre Abgaben machen bekanntlich heute schon bis
über 40 Prozent ihrer Jahreskosten aus.
Unser Ziel darf nicht darin bestehen, die einheimische, saubere Wasserkraft gegenüber der
ausländischen Konkurrenz zu benachteiligen. Im Gegenteil: Die Senkung der Strompreise
im Interesse von Industrie und Gewerbe muss zum erklärten Ziele erhoben werden.
Also gilt es, alle Zusatzbelastungen, die die einheimische Wasserkraft benachteiligen, abzuschaffen; nicht etwa bloss beizubehalten, sondern zu mindern!
Auch aus sicherheitspolitischen Überlegungen ist es nicht nötig, die überarbeitete "Verordnung über die Sicherheit von Stauanlagen" vom 7. Dezember 1998 in ein
Gesetz zu überführen. Unsere Stauanlagen haben seit ihrem Bestehen nie Anlass zur
Beanstandung aus dieser Sicht gegeben. Vor allem sind uns keine Schäden bekannt.
Das ist nicht zuletzt das Resultat der besonderen Sorgfalt bei Planung und Bau dieser
Anlagen, aber auch der immerwährenden, minutiösen Überwachung. Diese hohe
Sicherheit kann durch extremere Haftungsauflagen für die Betreiber nicht einmal
erhöht werden. Unserer Ansicht nach genügt darum die bestehende Haftung der
Werkeigentümer.
Hinter unserer Ablehnung, sehr geehrter Herrr Bundesrat, steht eine ernstgemeinte,
dringliche Forderung: Die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes darf nicht
geschmälert - und auch nicht bloss erhalten bleiben; sie muss erhöht werden! Nur so
können wir verhindern, dass bald einmal billiger (und meist auch weniger sauberer)
Strom aus dem Ausland bezogen wird, während unsere eigenen seriös geführten
Werke in ernsthafte Schwierigkeiten geraten.
Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Bundesrat, die Tragweite dieses unnötigen Gesetzes zu bedenken; also von der Einführung des vorgeschlagenen Gesetzes über die Stauanlagen abzusehen. Wir danken Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen
Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz (AVES)
Konrad Studerus, Vizepräsident
Bruno Fäh, Sekretär
Kopie zK an Ständerat Dr. Maximilian Reimann, Präsident AVES Schweiz
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