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UREK Ständerat
c/o Bundesamt für Energie
Mühlestrasse 4
3063 Ittigen
Zug, 9. Januar 2009
08.445
Parlamentarische Initiative angemessene Wasserzinse - Vernehmlassung
Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Ständeräte
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Abgabe einer Stellungnahme betreffend angemessene Wasserzinsen und geben Ihnen folgende Punkte zu bedenken:
Die verschiedenen Interessen fair gewichten!
Die AVES umfasst rund 6000 Mitglieder aus allen Teilen der Schweiz: Mittelland, Bergkantone, Gebiete mit bedeutender Wasserkraftnutzung, Kantone ohne besondere natürliche Ressourcen und solche mit grosser Nuklearstromerzeugung. Unsere Mitglieder stammen aus allen Einwohnerschichten und sind überdies in den verschiedensten Berufsgattungen tätig. Diese Gegebenheiten erschweren die Konsensfindung für die AVES in der Frage der angemessenen Wasserzinsen ganz beträchtlich, da die verschiedensten Interessen beachtet werden müssen. Die divergierenden Interessen innerhalb der AVES sind annähernd spiegelbildlich zu jenen der ganzen Schweizer Bevölkerung. Die AVES fordert dementsprechend auch den Ständerat auf, neben den Interessen der „Wasserkantone“ auch jene der übrigen Bevölkerung und der Bezügerkreise fair zu gewichten.
Die Strompreisdebatte und die aktuelle Wirtschaftslage berücksichtigen!
Eine Erhöhung der Wasserzinsen führt zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Erzeugungskosten des inländischen Stromes. Die gleichmässige Überwälzung dieser Kosten auf die Bezüger führt regelmässig zu einer prozentual höheren Strompreiserhöhung für die güterproduzierenden Wirtschaftssektoren, die ihren Strom zu Grossbezüger-Preisen auf einem höheren Spannungsniveau beziehen (Industrie, produzierendes Gewerbe, gewisse Dienstleistungsbranchen). Dies zeigte sich klar bei der parlamentarischen Debatte zur Strompreiserhöhung: Die prozentual grössten Preiserhöhungen beklagten die grossen industriellen Betriebe. Die Schweiz hat aus Sorge um die Arbeitsplätze aber ein eminentes Interesse daran, dass ihre Industrie sowie das Gewerbe mit moderaten Strompreisen der Zukunft entgegenblicken kann. Die aktuelle Wirtschaftslage verschärft den internationalen Wettbewerb nochmals ganz erheblich, was ein weiterer Grund für grösste Zurückhaltung bei den Wasserzinsen ist.
Die Ergebnisse der NFA einbeziehen!
Für die Berggebiete waren die Wasserzinsen bisher zwar eine beträchtliche Einnahmequelle; der neue Finanzausgleich hat deren Bedeutung aber eindeutig relativiert. Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs (NFA) mit seinen verschiedenen Ausgleichsinstrumenten, insbesondere dem geographisch-topographischen Ausgleich, sind die Interessen der Berggebiete bereits sehr entgegenkommend oder jedenfalls angemessen berücksichtigt worden, so dass sich aus dem Blickwinkel des Ausgleichs geographisch-topographisch-wirtschaftlicher Benachteiligung eine Wasserzinsanpassung nicht mehr rechtfertigen lässt. Von den angeführten Gründen für eine Erhöhung der Wasserzinsen (Baukostenindex, Entwicklung der Strompreise im Ausland etc.) vermag keiner zu überzeugen, ausser allenfalls jener der Teuerungsanpassung. Die seit 1997 aufgelaufene Teuerung beträgt gut 12% - mit sinkender Tendenz wegen dem Zerfall der Preise für fossile Energieträger. Im besten Fall, könnte somit eine Erhöhung des Wasserzinsmaximums auf Fr. 90.-- begründet werden. Allerdings ist auch dieser Erhöhungsgrund nur aus einer Kurzzeitperspektive richtig. Tatsächlich sind in letzten 40 Jahren die Wasserzinse weit über die Teuerung hinaus erhöht und praktisch vervierfacht worden!
Die Entscheide des Souveräns besser würdigen!
Es ist in den letzten Jahren Mode geworden, dem Strom stets neue finanzielle Lasten aufzubürden. Das neue StromVG führte mit der Durchleitungsabgabe eine zusätzliche Abgabenkompetenz in der Höhe von 0,6 Rp./kWh Strom ein, wovon aktuell bereits 0,45 Rp./kWh erhoben werden. Auch der zurzeit diskutierte Gegenvorschlag zur Initiative „Lebendiges Wasser“ sieht einen Strompreiszuschlag von 0,1 Rp./kWh vor. Diese und weitere Belastungen des Stromes erfolgen, obwohl der Souverän im Jahre 2000 alle drei Vorlagen mit fiskalischen Mehrbelastungen des Stromes und der übrigen Energieträger klar abgelehnt hat! Die stetige Missachtung des Volkswillens macht das Parlament unglaubwürdig und stärkt die politischen Extreme.
Die Aktion für vernünftige Energiepolitik der Schweiz (AVES) kommt aus den oben angeführten Überlegungen zum Schluss, dass die Erhöhung des Wasserzinsmaximums im beantragten Ausmass klar abgelehnt werden muss.
Trotzdem stellt die AVES - aus rein politischen Überlegungen - im Sinne eines Kompromisses folgenden Antrag:
Art. 49 Abs. 1 und 1bis (neu)
1 Der Wasserzins darf bis Ende 2009 jährlich 80 Franken, bis Ende 2014 jährlich 90 Franken und ab 2015 jährlich 100 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung nicht übersteigen. ………. (Rest unverändert)
1bis Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung rechtzeitig einen Erlassentwurf für die Festlegung der Maximalhöhe des Wasserzinses für die Zeit nach 2020. Er richtet sich dabei in angemessener Weise insbesondere nach der Entwicklung der allgemeinen Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise, LIK).
Mit freundlichen Grüssen
Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz AVES
Konrad Studerus
Vizepräsident
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Bruno Fäh
Sekretär
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