Bundesamt für Umwelt
Abteilung Wasser
3003 Bern

Zürich, 27. Juni 2008

Parlamentarische Initiative
Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S)

Vernehmlassung der Aktion für eine vernünftige Energiepolitik der Schweiz (AVES)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Einladung zum indirekten Gegenentwurf betreffend Volksinitiative „Lebendiges Wasser (Renaturierungsinitiative)“ Stellung nehmen zu können. Die Aktion für eine vernünftige Energiepolitik der Schweiz (AVES) geht bei ihrer Stellungnahme nicht auf die technischen Details der Vorlage ein, diese sind bei den Spezialisten der betroffenen Branchen (Wasserbau, Elektrizitätswerke etc.) besser aufgehoben. Unsere Stellungnahme hat vielmehr grundsätzlichen Charakter.

Zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser (Renaturierungsinitiative)“
Diese Initiative des Schweizer Fischerei-Verbandes und der Umweltverbände geht nach Meinung der AVES viel zu weit und hat insbesondere gravierende Auswirkungen auf die Nutzung der erneuerbaren Wasserkraft, der wichtigsten schweizerischen Energiequelle überhaupt. Deshalb hat die AVES diese Initiative schon kurz nach ihrer Einreichung abgelehnt. Diese ablehnende Haltung wurde an der Delegiertenversammlung der AVES vom 30. Mai 2008 bekräftigt. Die AVES anerkennt zwar einen gewissen Sanierungsbedarf einzelner Gewässer, ist aber wie der Bundesrat überzeugt, dass die bestehenden gesetzliche Grundlagen und Möglichkeiten durchaus ausreichen, um diese Defizite zu beheben. Die AVES wirkt darauf hin, dass der Souverän die Haltung des Bundesrates unterstützt und die Initiative „Lebendiges Wasser“ an der Urne ablehnt.

Zum indirekten Gegenentwurf der UREK-S.
Ein indirekter Gegenvorschlag könnte die Verwerfung der weit über das Ziel hinaus schiessenden Renaturierungsinitiative natürlich hilfreich unterstützen. Dementsprechend können wir die politischen Gründe durchaus nachvollziehen, dass die UREK-S dieser Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen möchte. Die AVES ist jedoch der Auffassung, dass der vorliegende Gegenentwurf der UREK-S zu weit geht und zu einseitig ausgefallen ist. Die AVES könnte einen indirekten Gegenvorschlag nur unterstützen, wenn er nicht zu weiteren finanziellen Belastungen der schweizerischen Wirtschaft führt. Der Wirtschaft, die ca. 2/3 des schweizerischen Stromkonsums für die Erstellung des Bruttoinlandproduktes benötigt, werden via Stromrechnung laufend höhere Belastungen aufgebürdet (neue Durchleitungsabgaben, höhere Wasserzinsen etc.). Dies trifft insbesondere die güterproduzierende Industrie und das Gewerbe, also den Werkplatz Schweiz, zu dem wir aus verschiedenen Gründen vermehrt Sorge tragen müssen.

Die AVES lehnt darum den Gegenentwurf zur Initiative „Lebendiges Wasser“ in der vorliegenden Form ab, respektive verlangt die Berücksichtigung einiger wesentlicher Punkte, nämlich:

›  dass der Ausgewogenheit von Schutz und Nutzung der Gewässer verstärkt Beachtung geschenkt wird;

›  dass insbesondere auf einen weiteren Zuschlag von 0,1 Rappen/kWh auf den
Übertragungskosten der Hochspannungsnetze verzichtet wird;

› dass bei den Bestimmungen zu Schwall und Sunk die „wohlerworbenen Rechte“ vollumfänglich respektiert werden (und nicht nur zu „80%“);

› dass bei Sanierungen betreffend Schwall und Sunk keine betrieblichen Einschränkungen vorgeschrieben werden dürfen, es sei denn dies erfolge auf Antrag der Betreiber selbst (anstelle von baulichen Massnahmen);

› dass der Nutzung der Wasserkraft als wichtigster erneuerbarer und eigenständiger Energiequelle in unserem Land allgemein mehr Bedeutung zugemessen wird;

Nach einer Hochrechnung von economiesuisse summieren sich die bereits bestehenden und noch geplanten zusätzlichen Belastungen auf dem Strom auf gegen 1,5 Milliarden Franken jährlich. Dieser negativen Entwicklung will die AVES nicht einfach tatenlos zusehen.

Ob die AVES einem überarbeiteten Gegenvorschlag schliesslich doch zustimmen kann, hängt entscheidend davon ab, ob

>  eine moderate Gesamtlösung auch im Hinblick auf die Forderungen der Bergkantone (weitere Erhöhung Wasserzinsen inkl. Teuerungsanpassung etc.) gefunden werden kann;

>  die Anliegen des Aktionsplanes „Erneuerbare Energien“ sowie der „Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz“ gebührende Berücksichtigung finden;

Der Gegenentwurf soll dazu dienen, Rechtssicherheit und Klarheit bei künftigen Sanierungen und Konzessionserneuerungen von Wasserkraftanlagen zu schaffen.

Wir danken Ihnen, wenn Sie bei der weiteren Behandlung des indirekten Gegenentwurfes unseren Forderungen Rechnung tragen und der Ausgewogenheit von Schutz und Nutzung unserer Gewässer ganz besondere Aufmerksamkeit schenken.

Mit freundlichen Grüssen
Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz AVES

Konrad Studerus
Vizepräsident
Bruno Fäh
Sekretär


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