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Zürich, 27. Juni 2008 Parlamentarische Initiative Vernehmlassung der Aktion für eine vernünftige Energiepolitik der Schweiz (AVES) Wir danken Ihnen für die Einladung zum indirekten Gegenentwurf betreffend Volksinitiative „Lebendiges Wasser (Renaturierungsinitiative)“ Stellung nehmen zu können. Die Aktion für eine vernünftige Energiepolitik der Schweiz (AVES) geht bei ihrer Stellungnahme nicht auf die technischen Details der Vorlage ein, diese sind bei den Spezialisten der betroffenen Branchen (Wasserbau, Elektrizitätswerke etc.) besser aufgehoben. Unsere Stellungnahme hat vielmehr grundsätzlichen Charakter. Zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser (Renaturierungsinitiative)“ Zum indirekten Gegenentwurf der UREK-S. Die AVES lehnt darum den Gegenentwurf zur Initiative „Lebendiges Wasser“ in der vorliegenden Form ab, respektive verlangt die Berücksichtigung einiger wesentlicher Punkte, nämlich: › dass der Ausgewogenheit von Schutz und Nutzung der Gewässer verstärkt Beachtung geschenkt wird; › dass insbesondere auf einen weiteren Zuschlag von 0,1 Rappen/kWh auf den › dass bei den Bestimmungen zu Schwall und Sunk die „wohlerworbenen Rechte“ vollumfänglich respektiert werden (und nicht nur zu „80%“); › dass bei Sanierungen betreffend Schwall und Sunk keine betrieblichen Einschränkungen vorgeschrieben werden dürfen, es sei denn dies erfolge auf Antrag der Betreiber selbst (anstelle von baulichen Massnahmen); › dass der Nutzung der Wasserkraft als wichtigster erneuerbarer und eigenständiger Energiequelle in unserem Land allgemein mehr Bedeutung zugemessen wird; Nach einer Hochrechnung von economiesuisse summieren sich die bereits bestehenden und noch geplanten zusätzlichen Belastungen auf dem Strom auf gegen 1,5 Milliarden Franken jährlich. Dieser negativen Entwicklung will die AVES nicht einfach tatenlos zusehen. Ob die AVES einem überarbeiteten Gegenvorschlag schliesslich doch zustimmen kann, hängt entscheidend davon ab, ob > eine moderate Gesamtlösung auch im Hinblick auf die Forderungen der Bergkantone (weitere Erhöhung Wasserzinsen inkl. Teuerungsanpassung etc.) gefunden werden kann; > die Anliegen des Aktionsplanes „Erneuerbare Energien“ sowie der „Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz“ gebührende Berücksichtigung finden; Der Gegenentwurf soll dazu dienen, Rechtssicherheit und Klarheit bei künftigen Sanierungen und Konzessionserneuerungen von Wasserkraftanlagen zu schaffen. Wir danken Ihnen, wenn Sie bei der weiteren Behandlung des indirekten Gegenentwurfes unseren Forderungen Rechnung tragen und der Ausgewogenheit von Schutz und Nutzung unserer Gewässer ganz besondere Aufmerksamkeit schenken.
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