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Zürich, 12. Oktober 2007 Stellungnahme zum Entwurf der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und zur Aenderung der Energieverordnung (EnV) vom 27. Juni 2007
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, uns zu diesen Entwürfen vernehmen zu lassen. Wir gehen dabei bewusst nicht auf die technischen Inhalte ein, erlauben uns jedoch zu bemerken, dass die Verordnungsentwürfe in einigen wichtigen Punkten korrigiert werden müssen. Ziel der AVES ist nach wie vor eine sichere und kostengünstige Stromversorgung - insbesondere für den Werkplatz Schweiz und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Diesem Grundsatz will sie alle politischen und technischen Massnahmen unterstellt wissen. Die AVES hat sich stets für die Öffnung des schweizerischen Strommarktes eingesetzt und dabei auf die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen hingewiesen. Dazu gehört, dass die entsprechenden Verordnungen auch für Nichtfachleute - soweit möglich - verständlich geschrieben sind.
Eine solche Vorschrift hätte volkswirtschaftlich negative Folgen. Die Strompreise sollen jetzt dem Marktmechanismus unterworfen werden. Höhere Preise und Beschaffungskosten kann man auf geöffneten Märkten natürlich nicht ausschliessen, zu hohe Preise werden jedoch rasch erkannt und ein allfälliger Missbrauch würde so transparent. Das Einfrieren der Strompreise für die Endverbraucher
widerspricht der Liberalisierung und - wie das Beispiel Kalifornien
drastisch zeigte - ganz besonders der Versorgungssicherheit in unserem
Lande. Die absehbaren negativen Folgen für Wirtschaft und Kleinkonsumenten
wären sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers. Wir beantragen, Art. 25 der StromVV ersatzlos zu streichen.
Nur ein starkes Netz ist die Basis einer sicheren Versorgung. Die beschlossene Förderung der erneuerbaren Energien von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde schafft auch Handlungsbedarf für Anpassungen und Erweiterungen der Netze. Die Kosten dafür müssen unseres Erachtens auch aus diesen Subventionen für erneuerbare Energien aufgebracht werden. Netzverstärkungen müssen durch Regelung der kostendeckenden Einspeisevergütungen gedeckt werden, resp. durch die Produzenten getragen werden. Wir beantragen, Art. 14, Abs. 2 lit. B ersatzlos zu streichen. 3. Kosteneffiziente Umsetzung der Energieverordnung (EnV) Wir beantragen, die EnV im Hinblick darauf grundlegend und umfassend zu überarbeiten. Wir danken Ihnen für die Beachtung der Anliegen
der AVES. Mit freundlichen Grüssen
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