Bundesamt für Energie BFE
Sektion Recht
3003 Bern

Zürich, 12. Oktober 2007

Stellungnahme zum Entwurf der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und zur Aenderung der Energieverordnung (EnV) vom 27. Juni 2007


Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, uns zu diesen Entwürfen vernehmen zu lassen. Wir gehen dabei bewusst nicht auf die technischen Inhalte ein, erlauben uns jedoch zu bemerken, dass die Verordnungsentwürfe in einigen wichtigen Punkten korrigiert werden müssen.

Ziel der AVES ist nach wie vor eine sichere und kostengünstige Stromversorgung - insbesondere für den Werkplatz Schweiz und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Diesem Grundsatz will sie alle politischen und technischen Massnahmen unterstellt wissen. Die AVES hat sich stets für die Öffnung des schweizerischen Strommarktes eingesetzt und dabei auf die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen hingewiesen. Dazu gehört, dass die entsprechenden Verordnungen auch für Nichtfachleute - soweit möglich - verständlich geschrieben sind.


Wir haben drei Hauptanliegen:


1 Kein Einfrieren der Strompreise für Endverbraucher

Eine solche Vorschrift hätte volkswirtschaftlich negative Folgen. Die Strompreise sollen jetzt dem Marktmechanismus unterworfen werden. Höhere Preise und Beschaffungskosten kann man auf geöffneten Märkten natürlich nicht ausschliessen, zu hohe Preise werden jedoch rasch erkannt und ein allfälliger Missbrauch würde so transparent.

Das Einfrieren der Strompreise für die Endverbraucher widerspricht der Liberalisierung und - wie das Beispiel Kalifornien drastisch zeigte - ganz besonders der Versorgungssicherheit in unserem Lande. Die absehbaren negativen Folgen für Wirtschaft und Kleinkonsumenten wären sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Wir beantragen, Art. 25 der StromVV ersatzlos zu streichen.


2. Notwendige Netzverstärkungen aufgrund von erneuerbaren Energien sind durch die zur Förderung vorgesehenen Mittel zu bezahlen

Nur ein starkes Netz ist die Basis einer sicheren Versorgung. Die beschlossene Förderung der erneuerbaren Energien von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde schafft auch Handlungsbedarf für Anpassungen und Erweiterungen der Netze. Die Kosten dafür müssen unseres Erachtens auch aus diesen Subventionen für erneuerbare Energien aufgebracht werden. Netzverstärkungen müssen durch Regelung der kostendeckenden Einspeisevergütungen gedeckt werden, resp. durch die Produzenten getragen werden.

Wir beantragen, Art. 14, Abs. 2 lit. B ersatzlos zu streichen.

3. Kosteneffiziente Umsetzung der Energieverordnung (EnV)

In der EnV gibt es neben nachvollziehbaren, akzeptablen Regeln auch verschiedene Elemente, die nicht ausgereift sind und daher das System unnötig verteuern können. Bei der EnV muss alles dran gesetzt werden, dass durch die Administration der Förderung erneuerbarer Energien keine unnötigen Kosten entstehen.

Wir beantragen, die EnV im Hinblick darauf grundlegend und umfassend zu überarbeiten.

Wir danken Ihnen für die Beachtung der Anliegen der AVES.

Mit freundlichen Grüssen
Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz AVES

Konrad Studerus
Vizepräsident
Bruno Fäh
Sekretär


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