Bundesamt für Energie BFE
Abteilung Recht
3003 Bern

Zürich, 30. März 2007

Stellungnahme zum Entwurf "Sachplankonzept Geologisches Tiefenlager" vom 11. Januar 2007


Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum Entwurf Sachplankonzeptes "Geologisches Tiefenlager" Stellung nehmen zu dürfen.

Auch wenn die AVES den Zeitplan gerne noch straffer gesehen hätte, anerkennt sie das Sachplanverfahren als demokratisches Mittel der Meinungsbildung. Doch keinesfalls darf Ein solches Verfahren missbraucht werden, um Energiepolitik zu betreiben; im Klartext: um neue Kernkraftwerke zu verhindern!

Wir stellen fest,

  • dass die im Kernenergiegesetz verlangten Voraussetzungen für den Bau neuer Kernkraftwerke erfüllt sind
  • dass der Bundesrat im Juni 2006 den Entsorgungsnachweis genehmigt hat
  • dass die Lagerung radioaktiver Abfälle unabhängig von neuen Kernkraftwerk-Projekten angegangen werden muss
  • dass Politik und Branche nun volle Handlungsfreiheit haben, um sich für neue Kernkraftwerke als Ersatz für die alten entscheiden zu können

Darum fordern wir von allen zuständigen Behörden eine offene Informationspolitik und die ihr zustehende Führungsrolle im Interesse einer zielstrebigen Umsetzung auch im Sinne der Motion Ständerat Hans Hofmann "Rasche Abwicklung des Sachplanverfahrens" und der Aussage von Energieminister Moritz Leuenberger, wonach "die Entsorgungsfrage unabhängig davon erfolge, ob wir uns für oder gegen die Kernkraft entscheiden".

Die AVES konzentriert sich in ihrer Vernehmlassung auf 3 für sie wesentlichen Punkte des Entwurfes vom 11. Januar 2007:

1. Das Sachplanverfahren soll sich nicht auf radioaktive Abfälle aus bestehenden Kernkraftwerken beschränken.
Im Kernenergiegesetz wird die Option neuer Kernkraftwerke in der Schweiz offen gehalten und in seiner kürzlich vorgestellten neuen Energiepolitik hat der Bundesrat festgehalten, dass bestehende Kernkraftwerke durch neue Werke ersetzt werden sollen. Das Kernenergiegsetz schreibt vor, dass in der Schweiz anfallende radioaktive Abfälle auch im Inland entsorgt werden müssen. Der Entsorgungsnachweis ist erbracht und vom Bundesrat
genehmigt. Der Sachplan muss darum als raumplanerisches Instrument eingesetzt werden; er darf keinesfalls benützt werden, um Energiepolitik zu betreiben.

Im Sachplan darf also keine Einschränkung der Lagerkapazität gemacht werden. Die im Entwurf vorgeschlagene Beschränkung auf die bestehenden Kernkraftwerke ist zu streichen.

2. Unnötige Verzögerungen müssen vermieden und der Zeitplan gestrafft werden, damit bis im Jahre 2011 mindestens Etappe 2 abgeschlossen werden kann.
Der im Entwurf vorgesehene Terminplan entspricht nicht den seinerzeitigen Aussagen von Bundesrat Leuenberger, wonach ein Standortentscheid für ein geologisches Tiefenlager bis 2010 möglich sei. In seinem positiven Entscheid zum Entsorgungsnachweis hat der Bundesrat festgehalten, dass der Konzeptteil Mitte 2007 verabschiedet wird. Diese Zeitpläne müssen eingehalten werden; ein zu langes Partizipationsverfahren ist für die AVES nicht zweckmässig.

Spätestens Mitte 2007 soll der Entscheid des Bundesrates zum Konzeptteil vorliegen. Der Zeitplan ist so zu optimieren, dass bis 2011 das Zwischenergebnis vorliegt und Etappe 2 abgeschlossen werden kann. Allenfalls muss die Erweiterung der Ressourcen beim UVEK vorgenommen werden.

3. Kantonale Richtplanverfahren dürfen nationale Aufgabe nicht behindern. Auf einen Beirat kann zugunsten einer stärkeren Begleitgruppe verzichtet werden.
Die Zusammenarbeit aller Beteiligten bei der Standortwahl ist von grosser Bedeutung; vor allem der Einbezug der Kantone. Trotzdem soll der Sachplan stets Vorrang haben vor kantonalen Richtplänen, denn es darf nicht sein, das ein einzelner Kanton die nationale Aufgabe blockieren oder gar verhindern kann.

Auf die zeitliche Koppelung von Entscheiden des Bundesrates mit kantonalen Richtplanänderungen soll verzichtet werden. Das bedingt auch eine Vereinfachung der Strukturen. Vor allem kann auf den vorgeschlagenen Beirat verzichtet werden, wenn die Begleitgruppe zur Koordination und Zusammenarbeit mit den Kantonen entsprechend verstärkt wird.

Die AVES legt schliesslich Wert darauf, dass das Sachplanverfahren zügig und für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger allzeit überschaubar durchgeführt wird. Darum erachten wir auch transparente Information und starke Kommunikation als eine sehr wichtige Aufgabe.

Wir freuen uns, wenn wir mit unseren Vorschlägen einen Beitrag zum Gelingen eines schwierigen Vorhabens leisten können.


Mit freundlichen Grüssen
Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz AVES

gez.
Rolf Schweiger, Ständerat
Präsident
gez.
Konrad Studerus
Vizepräsident
gez.
Bruno Fäh
Sekretär


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