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Bundesamt für Energie BFE
Abteilung Recht
3003 Bern
Zürich, 30. März 2007
Stellungnahme zum Entwurf "Sachplankonzept Geologisches
Tiefenlager" vom 11. Januar 2007
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum Entwurf Sachplankonzeptes
"Geologisches Tiefenlager" Stellung nehmen zu dürfen.
Auch wenn die AVES den Zeitplan gerne noch straffer gesehen
hätte, anerkennt sie das Sachplanverfahren als demokratisches Mittel
der Meinungsbildung. Doch keinesfalls darf Ein solches Verfahren missbraucht
werden, um Energiepolitik zu betreiben; im Klartext: um neue Kernkraftwerke
zu verhindern!
Wir stellen fest,
- dass die im Kernenergiegesetz verlangten Voraussetzungen
für den Bau neuer Kernkraftwerke erfüllt sind
- dass der Bundesrat im Juni 2006 den Entsorgungsnachweis
genehmigt hat
- dass die Lagerung radioaktiver Abfälle unabhängig
von neuen Kernkraftwerk-Projekten angegangen werden muss
- dass Politik und Branche nun volle Handlungsfreiheit
haben, um sich für neue Kernkraftwerke als Ersatz für die
alten entscheiden zu können
Darum fordern wir von allen zuständigen Behörden
eine offene Informationspolitik und die ihr zustehende Führungsrolle
im Interesse einer zielstrebigen Umsetzung auch im Sinne der Motion
Ständerat Hans Hofmann "Rasche Abwicklung des Sachplanverfahrens"
und der Aussage von Energieminister Moritz Leuenberger, wonach "die
Entsorgungsfrage unabhängig davon erfolge, ob wir uns für
oder gegen die Kernkraft entscheiden".
Die AVES konzentriert sich in ihrer Vernehmlassung auf 3
für sie wesentlichen Punkte des Entwurfes vom 11. Januar 2007:
1. Das Sachplanverfahren soll sich nicht auf radioaktive
Abfälle aus bestehenden Kernkraftwerken beschränken.
Im Kernenergiegesetz wird die Option neuer Kernkraftwerke in der
Schweiz offen gehalten und in seiner kürzlich vorgestellten neuen
Energiepolitik hat der Bundesrat festgehalten, dass bestehende Kernkraftwerke
durch neue Werke ersetzt werden sollen. Das Kernenergiegsetz schreibt
vor, dass in der Schweiz anfallende radioaktive Abfälle auch im
Inland entsorgt werden müssen. Der Entsorgungsnachweis ist erbracht
und vom Bundesrat
genehmigt. Der Sachplan muss darum als raumplanerisches Instrument eingesetzt
werden; er darf keinesfalls benützt werden, um Energiepolitik zu
betreiben.
Im Sachplan darf also keine Einschränkung der Lagerkapazität
gemacht werden. Die im Entwurf vorgeschlagene Beschränkung auf
die bestehenden Kernkraftwerke ist zu streichen.
2. Unnötige Verzögerungen müssen vermieden
und der Zeitplan gestrafft werden, damit bis im Jahre 2011 mindestens
Etappe 2 abgeschlossen werden kann.
Der im Entwurf vorgesehene Terminplan entspricht nicht den seinerzeitigen
Aussagen von Bundesrat Leuenberger, wonach ein Standortentscheid für
ein geologisches Tiefenlager bis 2010 möglich sei. In seinem positiven
Entscheid zum Entsorgungsnachweis hat der Bundesrat festgehalten, dass
der Konzeptteil Mitte 2007 verabschiedet wird. Diese Zeitpläne
müssen eingehalten werden; ein zu langes Partizipationsverfahren
ist für die AVES nicht zweckmässig.
Spätestens Mitte 2007 soll der Entscheid des Bundesrates zum
Konzeptteil vorliegen. Der Zeitplan ist so zu optimieren, dass bis 2011
das Zwischenergebnis vorliegt und Etappe 2 abgeschlossen werden kann.
Allenfalls muss die Erweiterung der Ressourcen beim UVEK vorgenommen
werden.
3. Kantonale Richtplanverfahren dürfen nationale
Aufgabe nicht behindern. Auf einen Beirat kann zugunsten einer stärkeren
Begleitgruppe verzichtet werden.
Die Zusammenarbeit aller Beteiligten bei der Standortwahl ist von
grosser Bedeutung; vor allem der Einbezug der Kantone. Trotzdem soll
der Sachplan stets Vorrang haben vor kantonalen Richtplänen, denn
es darf nicht sein, das ein einzelner Kanton die nationale Aufgabe blockieren
oder gar verhindern kann.
Auf die zeitliche Koppelung von Entscheiden des Bundesrates mit kantonalen
Richtplanänderungen soll verzichtet werden. Das bedingt auch eine
Vereinfachung der Strukturen. Vor allem kann auf den vorgeschlagenen
Beirat verzichtet werden, wenn die Begleitgruppe zur Koordination und
Zusammenarbeit mit den Kantonen entsprechend verstärkt wird.
Die AVES legt schliesslich Wert darauf, dass das Sachplanverfahren
zügig und für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
allzeit überschaubar durchgeführt wird. Darum erachten wir
auch transparente Information und starke Kommunikation als eine sehr
wichtige Aufgabe.
Wir freuen uns, wenn wir mit unseren Vorschlägen einen
Beitrag zum Gelingen eines schwierigen Vorhabens leisten können.
Mit freundlichen Grüssen
Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz AVES
gez.
Rolf Schweiger, Ständerat
Präsident
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gez.
Konrad Studerus
Vizepräsident |
gez.
Bruno Fäh
Sekretär |
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