Bundesamt für Energie BFE
Sektion Kernenergie
Herr Dr. Michael Abersold
3003 Bern


Sachplan Geologisches Tiefenlager - Konzeptteil Zusammenarbeit

Zürich, 30. August 2006


Sehr geehrter Herr Doktor Aebersold
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum Konzeptteil "Zusammenarbeit" Stellung nehmen zu dürfen. Unsere Stellungnahme konzentriert sich auf die drei für die AVES wesentlichen Punkte des Entwurfes vom 6. Juni 2006.

Die Beschränkung des Sachplanverfahren, dieses lediglich auf radioaktive Abfälle aus bestehenden Kernkraftwerken auszurichten, ist falsch.

Wir stellen gerne fest, dass im Kernenergiegesetz KEG die Option Kernenergie und damit der Bau neuer Kernkraftanlagen offen gehalten wird. Das KEG schreibt auch vor, dass in der Schweiz anfallende radioaktive Abfälle grundsätzlich auch in der Schweiz entsorgt werden müssen.

Mit der Genehmigung des Entsorgungsnachweises hat der Bundesrat auch die Machbarkeit der sicheren und dauerhaften Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Schweiz anerkannt.

Gemäss diesen grundsätzlichen Entscheidungen und der Verpflichtung im Raum-planungsgesetz RPG, den Boden haushälterisch zu nutzen, muss das Sachplanverfahren bei der Standortauswahl für geologische Tiefenlager auch einen möglichen Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke berücksichtigen. Im Interesse genügender Kapazitäten ist ein solches Vorausdenken absolut erforderlich.

Unnötige Terminverzögerungen bei der Einreichung der Rahmenbewilligung
müssen und können vermieden werden

Der im Entwurf vorgesehene Terminplan entspricht nicht den seinerzeitigen Aussagen von Bundesrat Leuenberger, wonach die Rahmenbewilligung bis 2010 möglich ist. In seinem positiven Entscheid zum Entsorgungsnachweis hat der Bundesrat festgehalten, dass der Konzeptteil voraussichtlich Mitte 2007 verabschiedet wird. An diesem Termin kann und muss festgehalten werden.

Ein zu langes Partizipationsverfahren ist nach unserer Meinung ohnehin nicht zweckmässig. Der von Ihnen vorgeschlagene Zeitplan muss darum gestrafft werden.

Auf die raumplanerische Grobprüfung in Etappe I soll verzichtet werden

Etappe I sollte sich nach unserer Auffassung in erster Linie auf die (sicherheits)-technischen Aspekte der Standortregion beschränken. Die politischen Zwischenentscheide müssen in Etappe II gefällt werden. Erst wenn die Sicherheit gegeben ist, können weitere Anforderungen an die Standortauswahl gestellt werden. Auf die raumplanerisch Grobprüfung in Etappe I ist darum zu verzichten, sie soll in Etappe II erfolgen.

Ausgehend von diesen Ueberlegungen stellen wir Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, die folgenden Anträge:

Die Erweiterungsmöglichkeit eines Standortes ist bei dessen Auswahl unbedingt zu berücksichtigen. Dieser Punkt im Konzeptteil ist entsprechend zu ändern.

Der Entscheid des Bundesrates zum Konzeptteil muss bis 2007 vorliegen. Damit bis spätestens 2010 ein Zwischenergebnis vorliegt, ist der Zeitplan zur Umsetzung entsprechend zu gestalten.

Auf die raumplanerische Grobprüfung in Etappe I soll verzichtet werden. Diese Prüfung soll, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, in Etappe II vorgenommen werden. Dabei müssen die Kriterien der raumplanerischen und sozioökonomischen Aspekte klar aufgezeigt werden.


Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anträge und grüssen Sie freundlich

Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz AVES

Ständerat Rolf Schweiger Konrad Studerus Bruno Fäh
Präsident Vizepräsident Sekretär



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