Herrn Bundesrat Moritz Leuenberger
Eidgenössisches Departement
Für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation UVEK
3003 Bern

Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung von Uebereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie -
Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG) 


29. Oktober 2005


Sehr geehrter Herr Bundsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken für die Gelegenheit zur Vernehmlassung der erwähnten Totalrevision. Die Revision in ihren Grundsätzen begrüssen wir, erlauben uns jedoch, bei einigen für uns zentralen Punkten gewisse Bedenken anzumelden. Darum stellen wir nachstehend klare Anträge.

Das revidierte Gesetz muss auch nach Meinung der AVES so ausgestaltet sein, dass es internationalem Standard entspricht, die Stromproduktion in der Schweiz jedoch nicht benachteiligt.

Ja zum Grundsatz und zur Ratifikation
Dem Grundsatz, wonach die Deckungsvorsorge in allen Vertragsstaaten auf mindestens 700 Millionen Euro angehoben wird, kann die AVES vollumfänglich zustimmen. Damit wird ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil der Schweizgegenüber dem Ausland weitgehend ausgeräumt.

Die AVES begrüsst die Ratifizierung der beiden Atomhaftungsübereinkommen durch die Schweiz. Damit kann eine weitere Gleichbehandlung angestrebt werden, in dem Schweizer Geschädigte eines nuklearen Ereignisses im Ausland mit den dortigen Opfern rechtlich gleichgestellt werden.

Nein zur Erhöhung der Deckungssumme
Wir begrüssen die Anhebung der Mindest-Haftpflichtdeckungssumme für die KKW-Betreiber international auf 700 Millionen Euro, was der schweizerischen Regelung entspricht. Dieses Wegfallen unterschiedlicher Versicherungssummen trägt endlich auch zur Abschaffung wettbewerblicher Unterschiede bei.

Wir sehen jedoch nicht ein, dass die Schweiz über diese international vereinbarte Regelung hinausgehen soll. Eine Erhöhung der Deckungssumme von 1 Milliarde Franken auf 2,25 Milliarden Franken würde die Stromproduktion in
unserem Lande ohne Not wesentlich verteuern. Das würde die durch die internationale Angleichung der Deckungssumme erreichte Wettbewerbsfähigkeit wieder beeinträchtigen. Das ist auch im Hinblick auf die Liberalisierung des europäischen Strommarktes zu vermeiden.

Dass die Deckungssumme für KKW-Betreiber in der Schweiz nicht höher anzusetzen sei, als für jene in den umlegenden Ländern, leiten wir insbesondere auch davon ab, dass schweizerische Anlagen auf einem hohen technischen Niveau und als besonders sicher betrachtet werden können, was ja auch von der HSK immer wieder bestätigt wird.

Keine Ausweitung der Haftpflicht auf Terror-Risiken
Das Pariser Abkommen regelt in Artikel 9 diese Frage dahin, dass KKW-Inhaber nicht für einen nuklearen Schaden behaftet werden können, der auf bewaffnete Konflikte, kriegerische Ereignisse und dergleichen zurückzuführen ist.
Auch in dieser Frage soll die Gleichbehandlung gemäss Uebereinkommen gelten. Darum sind wir für Streichung dieses Absatzes.

Eine Schlussbemerkung
Schliesslich beantragen wir auch die Streichung der Bemerkung zu "Tschernobyl" im Ingress des Entwurfes. Auch wenn nicht jedes Risiko ganz ausgeschlossen werden kann, verdienen die zuverlässigen Schweizer Kernkraftwerke den Vergleich mit diesen russischen Anlagen auf keinen Fall!


Unsere Antworten auf Ihre Fragen sind gleichzeitig auch klare Anträge

> Die AVES sagt Ja zur Ratifikation der beiden Abkommen

> Die AVES ist gegen eine Erhöhung der Deckungssumme für
KKW-Inhaber von 1,1 Milliarden Franken auf 2,25 Milliarden Franken

> Die AVES ist gegen die Ausweitung der Haftpflicht bei kriegerischen
Ereignissen oder terroristischen Gewaltakten


Die Aktion für eine vernünftige Energiepolitik Schweiz (AVES) ist eine basis-demokratische Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern, die an energiepolitischen Fragen besonders interessiert sind. Sie zählt über 6000 Mitglieder die in Regionalgruppen organisiert sind. Neben zahlreichen Politikern aus gemeindlichen sowie kantonalen Legislativen und Exekutiven sind auch 79 eidgenössische Parlamentarier Mitglieder der AVES.

Die AVES darf für sich in Anspruch nehmen, eine sehr volksnahe und mehrheitsfähige energiepolitische Linie zu verfolgen. Dass zeigt sich auch daran, dass die AVES-Auffassung bei sämtlichen energiepolitischen Vorlagen der letzten Jahre - ausser beim EMG - in Volksabstimmungen obsiegt hat.

Wir danken Ihnen darum für die gebührende Berücksichtigung unserer Anträge und grüssen Sie freundlich

Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz AVES

Rolf Schweiger Ständerat Konrad Studerus Bruno Fäh
Präsident Vizepräsident Sekretär




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