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Herrn Bundesrat Moritz Leuenberger
Eidgenössisches Departement
Für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation UVEK
3003 Bern
Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und
die Umsetzung von Uebereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie
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Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG)
29. Oktober 2005
Sehr geehrter Herr Bundsrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken für die Gelegenheit zur Vernehmlassung der
erwähnten Totalrevision. Die Revision in ihren Grundsätzen
begrüssen wir, erlauben uns jedoch, bei einigen für uns zentralen
Punkten gewisse Bedenken anzumelden. Darum stellen wir nachstehend klare
Anträge.
Das revidierte Gesetz muss auch nach Meinung der AVES so
ausgestaltet sein, dass es internationalem Standard entspricht, die
Stromproduktion in der Schweiz jedoch nicht benachteiligt.
Ja zum Grundsatz und zur Ratifikation
Dem Grundsatz, wonach die Deckungsvorsorge in allen Vertragsstaaten
auf mindestens 700 Millionen Euro angehoben wird, kann die AVES vollumfänglich
zustimmen. Damit wird ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil der Schweizgegenüber
dem Ausland weitgehend ausgeräumt.
Die AVES begrüsst die Ratifizierung der beiden Atomhaftungsübereinkommen
durch die Schweiz. Damit kann eine weitere Gleichbehandlung angestrebt
werden, in dem Schweizer Geschädigte eines nuklearen Ereignisses
im Ausland mit den dortigen Opfern rechtlich gleichgestellt werden.
Nein zur Erhöhung der Deckungssumme
Wir begrüssen die Anhebung der Mindest-Haftpflichtdeckungssumme
für die KKW-Betreiber international auf 700 Millionen Euro, was
der schweizerischen Regelung entspricht. Dieses Wegfallen unterschiedlicher
Versicherungssummen trägt endlich auch zur Abschaffung wettbewerblicher
Unterschiede bei.
Wir sehen jedoch nicht ein, dass die Schweiz über diese
international vereinbarte Regelung hinausgehen soll. Eine Erhöhung
der Deckungssumme von 1 Milliarde Franken auf 2,25 Milliarden Franken
würde die Stromproduktion in
unserem Lande ohne Not wesentlich verteuern. Das würde die durch
die internationale Angleichung der Deckungssumme erreichte Wettbewerbsfähigkeit
wieder beeinträchtigen. Das ist auch im Hinblick auf die Liberalisierung
des europäischen Strommarktes zu vermeiden.
Dass die Deckungssumme für KKW-Betreiber in der Schweiz
nicht höher anzusetzen sei, als für jene in den umlegenden
Ländern, leiten wir insbesondere auch davon ab, dass schweizerische
Anlagen auf einem hohen technischen Niveau und als besonders sicher
betrachtet werden können, was ja auch von der HSK immer wieder
bestätigt wird.
Keine Ausweitung der Haftpflicht auf Terror-Risiken
Das Pariser Abkommen regelt in Artikel 9 diese Frage dahin, dass KKW-Inhaber
nicht für einen nuklearen Schaden behaftet werden können,
der auf bewaffnete Konflikte, kriegerische Ereignisse und dergleichen
zurückzuführen ist.
Auch in dieser Frage soll die Gleichbehandlung gemäss Uebereinkommen
gelten. Darum sind wir für Streichung dieses Absatzes.
Eine Schlussbemerkung
Schliesslich beantragen wir auch die Streichung der Bemerkung zu "Tschernobyl"
im Ingress des Entwurfes. Auch wenn nicht jedes Risiko ganz ausgeschlossen
werden kann, verdienen die zuverlässigen Schweizer Kernkraftwerke
den Vergleich mit diesen russischen Anlagen auf keinen Fall!
Unsere Antworten auf Ihre Fragen sind gleichzeitig auch klare Anträge
> Die AVES sagt Ja zur Ratifikation der beiden Abkommen
> Die AVES ist gegen eine Erhöhung der Deckungssumme
für
KKW-Inhaber von 1,1 Milliarden Franken auf 2,25 Milliarden Franken
> Die AVES ist gegen die Ausweitung der Haftpflicht
bei kriegerischen
Ereignissen oder terroristischen Gewaltakten
Die Aktion für eine vernünftige Energiepolitik Schweiz (AVES)
ist eine basis-demokratische Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern,
die an energiepolitischen Fragen besonders interessiert sind. Sie zählt
über 6000 Mitglieder die in Regionalgruppen organisiert sind. Neben
zahlreichen Politikern aus gemeindlichen sowie kantonalen Legislativen
und Exekutiven sind auch 79 eidgenössische Parlamentarier Mitglieder
der AVES.
Die AVES darf für sich in Anspruch nehmen, eine sehr
volksnahe und mehrheitsfähige energiepolitische Linie zu verfolgen.
Dass zeigt sich auch daran, dass die AVES-Auffassung bei sämtlichen
energiepolitischen Vorlagen der letzten Jahre - ausser beim EMG - in
Volksabstimmungen obsiegt hat.
Wir danken Ihnen darum für die gebührende Berücksichtigung
unserer Anträge und grüssen Sie freundlich
Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz
AVES
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