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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Monbijoustrasse 74
3003 Bern
Stellungnahme zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die
Stromversorgung
und Revision des Elektrizitätsgesetzes vom 30. Juni 2004
Zürich, 28. September 2004
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir nehmen gerne Stellung zum erwähnten Gesetzesentwurf.
Der Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz AVES bereitet
die Vorlage mit dieser grossen Regelungsdichte Sorge; sie bedeutet Regulierung
statt Liberalisierung.
Was unser Land braucht ist Wettbewerb und Innovationskraft!
Die AVES lehnt die Vorlage weitgehend ab, weil diese, nebst
Überreglementierung, auch zu unnötigen Kostenerhöhungen
und eingeschränkter Versorgungssicherheit führen würde.
Nicht zuletzt durch die vorgeschlagene sachfremde Subventionierung der
neuen erneuerbaren Energien. Die AVES verlangt die vollständige
Strommarktöffnung bis 2007. Auf eine Öffnung in Etappen (mit
fakultativem Referendum) soll
verzichtet werden. Hingegen befürworten wir die Schaffung einer
schweizerischen, privatrechtlich organisierten Übertragungsnetzgesellschaft
(unter Beachtung der gemachten Vorarbeiten der Strombranche).
Ein schlankes Gesetz mit günstigen Rahmenbedingungen
Für die AVES ist schon der Name des vorgeschlagenen Gesetzes falsch,
denn in erster Linie soll der Wettbewerb innerhalb der schweizerischen
Stromversorgung und nicht diese selber klare Spielregeln erhalten. Die
stets ausgezeichnete Stromversorgung in unserem Lande soll auch in Zukunft
ohne staatliche Eingriffe in
den Händen der Versorgungsunternehmen bleiben. Eine schlanke Gesetzgebung
mit klarer Rahmenordnung muss im Interesse der Versorgungssicherheit
stehen, wettbewerbsorientierte Strompreise ermöglichen und den
Unternehmen der Branche ihre Verantwortung für Produktion und Verteilung
des Stroms auch in
Zukunft belassen. Das Gesetz soll sich also darauf beschränken,
günstige Rahmenbedingungen für die geordnete Marktöffnung
zu schaffen.
Vollständige Marktöffnung bis 2007
Eine Strommarktöffnung in Etappen, wie sie der Gesetzesentwurf
vorsieht, lehnt die AVES ab. Vom Zeitaspekt her ist auch dieser Teil
des StromVG-Entwurfes untauglich, weil er 95% der Schweizer Stromkunden
bis weit über das Jahr 2010 hinaus vom freien Marktzugang ausschliesst.
Seit 1. Juli 2004 müssen bekanntlich alle EU-Staaten
den Gewerbetreibenden die freie Wahl des Stromanbieters ermöglichen.
Die vorgeschlagene Etappierung (mit fakultativem Referendum
nach der ersten Etappe) steht also quer zum Marktöffnungsrhythmus
der EU, aber auch zum Bundesgerichtsent-scheid FEW/Watt Suisse/Migros.
Hingegen können taugliche Ansätze wie etwa das Wahlmodell
für Endkunden durchaus in die nun zügig aufzunehmende parlamentarische
Arbeit einfliessen.
Realistischer Umgang mit erneuerbaren Energien
Die AVES steht nach wie vor hinter dem bewährten Strommix 60% Wasserkraft,
40% Kernenergie. Dieser entspricht den ökologischen Forderungen,
aber auch den Bedürfnissen bezüglich Versorgungssicherheit.
Diese Tatsache und ein steigender Stromverbrauch veranlassen die AVES,
klar hinter dem Ersatz der
bisherigen Kernkraftwerke durch neue Kernanlagen zu stehen. Eigene,
leistungsfähige Kernkraftwerke sind zudem auch Garant für
die Versorgungssicherheit und für wertschöpfende Arbeitsplätze.
Schon heute besteht - ohne staatliche Eingriffe - ein ausgebauter
Ökostrommarkt. Für eine Verquickung der Förderung erneuerbarer
Energien und effizientem Stromverbrauch mit der Marktöffnung gibt
es keine sachlichen Gründe. Im Gegenteil: die Förderung erneuerbarer
Energien erfordert geradezu eine hohe
Marktneutralität - und einmal eingeführte Förderinstrumente
sind bekanntlich nur schwer zu korrigieren, resp. zu beseitigen.
Die AVES lehnt darum eine die Kosten garantierende, unbefristete
Einspeisungsregelung ab, genauso wie eine feste Fixierung von Anteilen
der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion. Beides würde
zu Planwirtschaft und zu massiven Verteuerungen führen.
Staatliche Netzgesellschaft wäre der falsche Weg
Die AVES befürwortet die Schaffung einer schweizerischen, privatwirtschaftlich
organisierten Übertragungsnetzgesellschaft, denn wir sind der Meinung,
die Schweizer Stromunternehmen seien in der Lage, diese Aufgabe verantwortungsbewusst
zu lösen. Die getätigten Vorleistungen der Strombranche sollen
in jedem
Fall berücksichtigt werden (Gründung swissgrid).
Die AVES ist mit dem vorliegenden Entwurf nicht einverstanden. Sie erlaubt
sich zusammenfassend folgende Anträge zu machen:
Das Gesetz muss sich auf das absolut Notwendige konzentrieren.
Es sollen nur wesentliche Rahmenbedingungen geregelt werden. Alles andere
gehört auf Verordnungsstufe.
Der Strommarkt ist in einem Schritt bis 2007 zu öffnen.
Auf eine Öffnung in Etappen ist zu verzichten. (Wahlmodell mit
abgesicherter Grundversorgung ist akzeptabel)
Auf die unrealistische Förderung der neuen erneuerbaren
Energien ist zu verzichten. (Thematik der Förderungsmassnahmen
muss - genauso wie jene der effizienten Stromverwendung - von der gesetzlichen
Regelung des Strommarktes getrennt werden)
Die Schaffung einer schweizerischen, privatwirtschaftlich
organisierten Netzgesellschaft muss vorangetrieben werden.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer
Anliegen bei der weiteren Bearbeitung dieses Gesetzes.
Mit freundlichen Grüssen
Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz AVES
Ständerat Rolf Schweiger, Präsident
(i. V. Konrad Studerus, Vizepräsident) Bruno Fäh, Sekretär
Anhang 1
Zusätzliche Fragen zur Vernehmlassung
"Bundesgesetz über die Stromversorgung" StromVG
A 1 JA
A 2 Regelung zeitlich nicht befristen.
Anerkennung der von der Schweiz beschlossenen rechtlichen Rahmenbedingungen
und den von den Netzbetreibern ergriffenen Massnahmen durch die EU.
B 1 JA
B 2 Sofern volle Marktöffnung ab 2007 (als Kompromiss)
Keine zeitliche Etappierung
C 1 NEIN
C 2 NEIN
C 3 Siehe auch B 2.
WAS-Modell als Kompromiss, Einführung jedoch mit Inkrafttreten
des Gesetzes.
D 1 NEIN
D 2 JA Keine Grenze
D 3 Grenze von 100'000 kWh ist willkürlich.
E 1 NEIN
E 2 Ja zum Referendum würde zum Beispiel auch Kompatibilität
mit der EU verhindern.
F 1 NEIN. Die Förderung der erneuerbaren Energien und
der
Energieeffizienz gehört sachlich nicht in dieses Gesetz zur Strommarktliberalisierung.
F 2 NEIN. Siehe F 1
F 3 NEIN. Siehe F 1
F 4 NEIN. Siehe F 1
F 5 NEIN. Siehe F 1
F 6 Die Förderung der erneuerbaren Energien und der
Energieeffizienz gehört sachlich nicht in dieses Gesetz,
weil dadurch die Strommarktliberalisierung auf unnötige Weise erschwert
würde
G 1 JA
G 2 NEIN. Keine staatliche Netzgesellschaft!
Schweizer Unternehmen können diese Aufgabe verantwortungsbewusst
selber lösen. Vorleistungen der
Branche sind in jedem Fall zu berücksichtigen (swissgride).
Anhang 2
Ergänzende Fragen zur Vernehmlassung
"Bundesgesetz über die Stromversorgung"
1. JA
Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe regeln
2. JA
3. NEIN
Die Elektrizitätsbranche kann die Versorgungssicherheit auch in
Zukunft garantieren.
4. NEIN
Gehört nicht in dieses Gesetz.
(Wasserkraft ist in jedem Fall gleich zu behandeln wie übrige erneuerbaren
Energien!)
5. NEIN
Gehört nicht in dieses Gesetz.
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