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Resolution: Strommarktliberalisierung ohne Energieabgabe
Die Aktion für vernünftige Energiepolitik (AVES) befürwortet die schrittweise Liberalisierung des Strommarktes, weil dies die einzig realistische Verhaltensweise im heutigen europäischen Energieumfeld ist. Die AVES begrüsst die daraus insbesondere für den Werkplatz Schweiz resultierende finanzielle Entlastung.
Die AVES bekennt sich zu einem schlanken Elektrizitätsmarktöffnungsgesetz (EMG) und warnt vor dem Versuch, im Rahmen der Liberaliserung neue Formen von Wettbewerbs-verzerrungen und Quersubventionen einzuführen. Die Priori- sierung der Wasserkraft hat deshalb im EMG nichts zu suchen. Das Steuerungsmittel des Marktes, die Transparenz, darf nicht durch solche Eingriffe zum vorneherein beeinträchtigt werden. Mit dieser Haltung rückt die AVES nicht von ihrer bisherigen Politik der konsequenten Unterstützung der Wasserkraft ab. Die in Zeiten eines europaweiten Strom- überschusses stark geschwächte Marktstellung einzelner Wasser- und Kernkraftwerke muss deshalb nach Meinung der AVES tatsächlich verbessert werden. Dies kann einerseits durch die im EMG vorgesehene Abgeltung nicht amortisier- barer Investitionen (NAI) nach dem Prinzip von Treu und Glauben (Vertrauens-schutz) erfolgen, andererseits durch die Streichung resp. Senkung staatlicher Belastungen (Wasserzinsen, Konzessionsgebühren, etc.) und eventuell vorgezo- gene Abschreibungen durch die Werke selbst. Die AVES ist überzeugt, dass im Hinblick auf die weltweit zunehmende Akzeptanz der CO2-Vermeidungsstrategie die Wasserkraftwerke und die Kernkraftwerke auf längere Sicht gegenüber den zur Zeit billiger produzierenden, fossil betriebenen Kraftwerken wieder eine bessere Position im Angebotsmix einnehmen werden.
Bei allem Verständnis für die wegen des dahinschmelzenden Marktwertes der Wasserkraft entstehenden Probleme weckt die von der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) geforderte Einführung einer Energieabgabe von 0,6 Rappen/kWh auf nicht erneuerbaren Energien grösste Bedenken. Diese Abgabe führt zur Abschöpfung von über 1 Milliarde Franken pro Jahr, welche je hälftig zur Finanzierung der NAI und zur Förderung von erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Solar, Wind, Holz- und Biomasse etc.) dienen soll. Wenn die Finanzierung der NAI mittels einer solchen Energieabgabe noch diskutabel wäre, so ist die Förderung von preislich auch in der Zukunft nicht konkurrenzfähigen Energien mit mehr als 0.5 Mia. Fr./Jahr unter oekonomischen wie auch oekologischen Aspekten betrachtet eine nicht akzeptable Geldverschleuderung. Die wesentlich teureren alternativen Energien müssen sich einen eigenen Nischen-Markt schaffen ("grüner" Strom, "Solar"strom, "Bio"gas, etc.). Die ad-hoc-Einführung einer Energieabgabe gemäss Vorschlag der Gebirgskantone führt zu einer neuen "Päcklipolitik," also einer bedenklichen Vermengung und Vermi- schung von unterschiedlichen Zielen und die Schaffung neuer Quersubventionen. Die Früchte der Liberalisierung dürfen keinesfalls auf diese Weise verdorben werden Die Einführung einer Energieabgabe im Schnellschussverfahren erschwert in Zukunft überdies eine zielgerichtete, staatsquotenneutrale Oekologisierung des Steuersystems (z.B. mittels eines Mehrwertsteuer-Sondersatzes auf Energie).
AKTION FÜR VERNÜNFTIGE ENERGIEPOLITIK (AVES)
9. Mai 1998
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