Savognin, 3. Mai 1997

RESOLUTION

Zur Zeit laufen Gespräche zur Ratifikation der Alpenkonvention. Ab November/Dezember 1997 werden sich die Eidg. Räte damit befassen. Die leitenden Gremien der Aktion für vernünftige Energiepolitik der Schweiz (AVES) haben sich intensiv mit der Alpenkonvention befasst. An ihrer Delegiertenversammlung vom 3. Mai 1997 in Savognin/GR fasste die AVES folgende Resolution:

Der Alpenraum darf nicht zum Reservat verkommen!

Ziel der Alpenkonvention ist eine ganzheitliche Politik zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des gesamten Alpenraumes. Gemäss offiziellen Äusserungen ist der Schutz im schweizeri-schen Alpenraum jedoch heute schon wesentlich höher als das von der Alpenkonvention ange-strebte Niveau. Die Alpenkonvention würde also nur eine weitergehende Bürokratisierung zu-lasten der betroffenen Gebiete und deren wirtschaftlichen Strukturen bewirken, insbesondere in den Bereichen Tourismus, Verkehr und Energie. Die Aktion für vernünftige Energiepolitik (AVES) ist deshalb der klaren Meinung, dass aus Gründen der nachhaltigen Nutzung des Alpenraumes die Ratifikation der Alpenkonvention und ihrer Protokolle nicht nötig, sondern eindeutig überflüssig ist.

Sollten die Alpenkonvention und die zugehörigen Protokolle - wie die AVES nicht grundlos befürchtet - aber doch eine Verschärfung der Gesetzgebung für das Alpengebiet zur Folge haben, so führte dies zu einer Aufteilung der Schweiz in zwei sich verschieden entwickelnde Rechtszonen. Im schweizerischen Alpenraum (61 % der Schweiz, vgl. Anhang) müssten überstaatliches Recht durchgesetzt und internationale Kontrollen geduldet werden; aus föderalistischen Überlegungen ist dies unerträglich. Für das Alpengebiet wäre schliesslich die Rolle eines fremdbestimmten Reservates vorgesehen. Als Gegenleistung für den Verlust an Freiheit und Selbstbestimmung im betroffenen Gebiet erhoffen sich gewisse Kreise zwar angemessene Ausgleichszahlungen (Subventionen); diese Rechnung wird aber längerfristig nicht aufgehen können.

Zwar sind sowohl die Alpenkonvention wie auch die zugehörigen Protokolle kündbar. Nach ihrer Ratifikation durch das Parlament dürfte aus politischen Gründen - und unter dem Druck der inter-national vernetzten Umweltorganisationen - eine Kündigung kaum mehr möglich sein. Schon heute werden "schwarze Listen" von Projekten und Massnahmen erstellt, die angeblich mit der Alpen-konvention nicht kompatibel sind (vgl. Bulletin der Commission Internationale pour la Protection des Alpes, CIPRA).

Die AVES betrachtet deshalb die Alpenkonvention und insbesondere die vorliegenden Entwürfe für die Tourismus-, Energie- und Verkehrsprotokolle als "Kuckuckseier" und lehnt sie ab. Die AVES ruft die Bevölkerung, Politiker und Wirtschaft auf, die Alpenkon-vention und die zugehörigen Protokolle mit kritischem Geist zu überprüfen und sich für die überkommenen Rechte zu wehren.

AKTION FÜR VERNÜNFTIGE ENERGIEPOLITIK SCHWEIZ (AVES)


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