Stellungnahme der AVES Schweiz zur Energie-Debatte im Nationalrat:

Energiegesetz: Schlank, aber mit fetten Subventionen!

Der Nationalrat hat das Energiegesetz von veralteten Vorschriften befreit, aber gleichzeitig zwei Beschlüsse gefasst, welche nach dem Motto "Small is beautiful" ein grosses Subventionskarussell auslösen würden, was in völligem Widerspruch zur bevorstehenden Liberalisierung der leitungsgebundenen Energien steht.

"Der Bund koordiniert die energiepolitischen Massnahmen zur Zielereichung mit den Kantonen und den Organisationen der Wirtschaft". Mit dieser Formulierung hat der Nationalrat die Stellung privater Organisationen, insbesondere der Wirtschaft, gestärkt, was zu begrüssen ist. Erfreut ist die AVES über weitere Beschlüsse des Nationalrates, die auch die Anliegen der "Aktion für eine vernünftige Energiepolitik" sind. Dazu gehört die Aufhebung der Bewilligungspflicht für Elektroheizungen, der Verzicht auf individuelle Heizkostenabrechnung, zumindest in Altbauten und der Verzicht auf "Integrierte Ressourcenplanung" (IRP). Auch für die AVES sind das wichtige Entscheide zugunsten der angestrebten CO2-freien Stromproduktion. 

Ein Sündenfall, der zur Verwässerung des Marktes führt
Einen marktwirtschaftlichen und umweltpolitischen Sündenfall hingegen beging die Grosse Kammer mit der Ausweitung der fixen Vergütung der Stromrücklieferung zu 16 Rappen pro Kilowattstunde für die nicht-erneuerbaren und CO2- produzierenden WKK-Anlagen. Fast scheint es, dass der Nationalrat, in dieser Frage etwas verunsichert, allzu schnell gehandelt hätte. Darum einige Überlegungen der AVES:

Gemäss Elektrizitätsstatistik 1996 weisen die heutigen WKK-Anlagen eine Gesamtleistung von 360 Megawatt auf. Die Jahresproduktion des KKW’s Beznau 2 zum Beispiel ist 2,5 mal höher und dies bei wesentlich geringeren Gestehungs- kosten! Fazit: Die beschlossene übermässige "Subventionierung" von WKK-Anlagen treibt die Schweizer Strompreise einmal mehr in die Höhe und Schweizer Elektrizitätswerke dazu, ihre Energie aus eigenen Kraftwerken zu Spotpreisen ins Ausland zu verkaufen. Die Fixierung dieser 16 Rappen ist auch bei den erneuerbaren Energien marktfremd und widerspricht der bevorstehenden Marktöffnung.

Die Lenkungsabgabe: Retourkutsche zum WKK- Entscheid?
Mit der vorgeschlagenen Lenkungsabgabe soll ein Subventionskarussell in Milliardenhöhe ausgelöst werden, das primär die fossilen Energieträger trifft. In dieser Hinsicht ist diese Lenkungsabgabe von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde auf Verbrauch von Erdöl, Gas, Kohle und Uran zumindest als kleine Retourkutsche zum WKK-Entscheid aufzufassen. 

Die AVES ist offen für international koordinierte Lenkungsabgaben bei umweltschädigenden Emissionen, die in erster Linie von fossilen Energieträgern verursacht werden. Eine Besteuerung von CO2-freien Ressourcen, wie zum Beispiel Uran, lehnt die AVES ab. Ein Alleingang der Schweiz, wie ihn diese Abgabe - notabene ohne jegliche Lenkungswirkung - vorsieht, ist wettbewerbsverzerrend und nützt unserer Umwelt nichts. 

Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz (AVES)


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