Communiqué vom 19. Juni 1996

Wasserzinserhöhung: Energiepolitischer Fehlentscheid

Der Beschluss des Nationalrates, die maximalen Wasserzinsen von Fr. 54.--/kW- Bruttoleistung auf Fr. 80.--/kW heraufzusetzen, hat die Aktion für vernünftige Energiepolitik der Schweiz (AVES) mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Dieser Entscheid zeugt davon, dass die Mehrheit des Parlamentes die Änderungen in der energiepolitischen Landschaft rund um die Schweiz und ihre Auswirkungen auf unser Land noch nicht begriffen hat.

Der schon heute zu teure Strom aus modernisierten schweizerischen Wasserkraftwerken wird sich in einem liberalisierten europäischen Strommarkt nicht mehr kostendeckend absetzen lassen. Eine weitere Preiserhöhung infolge der übertriebenen und kurzsichtigen Wasserzinserhöhungen wird die Situation somit zusätzlich erschweren. Dies führt zwangsläufig zu einem Investitionsstopp bei allen Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen bei Wasserkraftwerken in den Berggebieten. Diese Entwicklung ist Energie- und umweltpolitisch unerwünscht, da längerfristig die CO2-frei erzeugte Elektrizität aus einheimischer, erneuerbarer Wasserkraft teilweise durch Strom aus ausländischen fossil betriebenen Kraftwerken (und evtl. Kernkraftwerken) ersetzt wird.

Die AVES hat wiederholt erklärt, dass ihre Haltung nicht als Angriff auf die wohlverstandenen Interessen der Bergkantone missverstanden werden darf. Eine sachliche und zukunftsweisende Analyse zeigt jedoch, dass die Interessen der Bergkantone längerfristig nur gewahrt werden können, wenn der einheimische Wasserstrom gegenüber ausländischen Stromproduzenten preislich mithalten kann.

Bereits im Vorfeld der heutigen Diskussion im Nationalrat hat die AVES in einer Resolution festgehalten, dass sie ein allfälliges Referendum von dritter Seite (z.B. von Wirtschaftskreisen) gegen die übertriebene Wasserzinserhöhung unterstützen wird.

Zürich, 19. Juni 1996 
AKTION FÜR VERNÜNFTIGE ENERGIEPOLITIK (AVES) 


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