Zu den Vorschlägen der Elektrizitätswirtschaft zur Strommarkt-Öffnung

Positives Konzept - Schrittweises Vorgehen unumgänglich

Die Aktion für vernünftige Energiepolitik der Schweiz (AVES) begrüsst die Vorschläge der Elektrizitätswirtschaft zur vollen Öffnung des Strommarktes. Der AVES scheint es wichtig und richtig, dass die Marktöffnung schrittweise vorgenommen wird. Die Entschädigungen für die materielle Teilenteignung der Übertragungsleitungen und die nicht amortisierbaren Investitionen haben vollumfänglich nach den Regeln von Treu und Glauben zu erfolgen. 

Die Strommarktöffnung darf nicht zu einer weitgehenden "Fossilisierung" unserer Strom-versorgung und Benachteiligung unserer Wasser- und Kernkraftwerke führen.

Die AVES nimmt mit Befriedigung die Vorschläge der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft zur Liberalisierung des Strommarktes zur Kenntnis. Damit kann den Forderungen der Industrie auf eine Senkung der Industrie-Strompreise in der Schweiz schnell entgegengekommen werden; dies liegt im unmittelbaren Interesse des Werkplatzes Schweiz und dessen Arbeitnehmer. 

Der AVES scheint es klar, dass die Elektrizitätswerke für die teilweise materielle Enteignung, die durch die Öffnung ihrer Leitungsnetze für Dritte erfolgt, angemessen entschädigt werden müssen. Aber auch die mit dem Wechsel zum freien Strommarkt anfallenden nicht amortisierbaren Investi-tionen (stranded investments) müssen vollumfänglich entschädigt werden, da aufgrund der Ände-rung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein Wertberichtigungsbedarf notwendig wird. Diese Ent-schädigungen sind unter dem Aspekt von Treu und Glauben (Vertrauensschutz) selbstverständlich für alle stranded investments geschuldet, sowohl für Wasserkraftwerke wie auch für einheimische Kernkraftwerke und Bezugs- rechte bei ausländischen Kernkraftwerken. Das von den Elektrizitäts-werken vorgeschlagene schrittweise Vorgehen scheint der AVES der richtige Weg zu sein, um den gewaltigen Abschreibungsbedarf einer sofortigen vollen Markt- öffnung (bis zu 8 Milliarden Fran-ken) auf ein erträgliches Mass von etwa 1,3 Milliarden Franken nach 10 Jahren (Angaben gemäss VSE) zu senken.

Für die AVES ist von zentraler Bedeutung, dass die Marktöffnung nicht einfach zu einer "Fossilisierung" zulasten unserer grossenteils CO2-freien Stromversorgung (Wasserkraft, Kernenergie) führen darf. Nach Meinung der AVES kommt man deshalb kaum um eine Reduktion einseitiger Belastungen der einheimischen Stromerzeugung (z.B. Wasserzinsen) herum. Auch die übrigen Belastungen des Stroms durch die öffentlichen Hände aller Stufen vertragen sich schlecht mit der anvisierten Marktöffnung. 

AKTION FÜR VERNÜNFTIGE ENERGIEPOLITIK (AVES)
Zürich, 16. September 1997


zurück | link versenden | print



AVES Schweiz
Gubelstrasse 17, Postfach 4733, 6304 Zug, Telefon 041 544 25 44, Fax 041 544 25 45, E-Mail info@aves.ch