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(Medienmitteilung vom 11. März 2010)
Herr Aebersold, welche Aufgabe hat das Bundesamt für Energie im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager? Immer noch hört man von Kernenergie-Gegnern "zuerst Ausstieg und dann Entsorgung". Hat dieses "Argument" noch Platz in der heutigen Diskussion? Vielfach wird behauptet, die vorgeschlagenen Standortgebiete kämen bereits politischen Entscheiden gleich? Die Proteste aus der Umgebung des "Wellenberg" sind besonders heftig? In Schweden haben sich mehrere Gemeinden um das Endlager bemüht. Gibt es das auch in der Schweiz?
Dr. Hans Wanner, Herr Wanner, welche Aufgabe hat das ENSI allgemein und speziell bezüglich der Standortgebiete für ein Tiefenlager? Das ENSI ist die unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der schweizerischen Kernanlagen. Sein Aufsichtsbereich reicht von der Projektierung über den Betrieb bis zur Stilllegung der Anlagen und zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Dies schliesst den Strahlenschutz von Personal und Bevölkerung sowie die Sicherung, also den Schutz vor Sabotage und Terrorismus ein. Weiter befasst sich das ENSI mit den Transporten radioaktiver Stoffe von und zu den Kernanlagen sowie mit den erdwissenschaftlichen Untersuchungen im Hinblick auf die geologische Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle. Im Sachplan geologische Tiefenlager trägt das ENSI die Gesamtverantwortung für die sicherheitstechnische Beurteilung der geologischen Standortgebiete und Standorte. Im Ende Februar 2010 vorgelegten Gutachten des ENSI wird der von der Nagra eingereichte Vorschlag geologischer Standortgebiete aus sicherheitstechnischer Sicht beurteilt. Zudem steht das ENSI den Bundesbehörden, den kantonalen und kommunalen Behörden, den Standortregionen und der Bevölkerung mit Expertenwissen zur Verfügung. Was sind die wesentlichen Ergebnisse aus dem Gutachten des ENSI zur Eignung der von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete? Das ENSI kann aufgrund seiner Überprüfung den Vorschlägen der Nagra für geologische Standortgebiete für das SMA-Lager (Südranden, Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren, Bözberg, Jura-Südfuss und Wellenberg) und für das HAA-Lager (Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren und Bözberg) aus der Sicht von Sicherheit und technischer Machbarkeit zustimmen. (Bem.: SMA steht für schwach- und mittelaktive Abfälle; HAA steht für hochaktive Abfälle). Das ENSI und seine Experten haben die geologischen Grundlagen überprüft und kommen zum Schluss, dass der Kenntnisstand für das Auswahlverfahren in Etappe 1 ausreichend ist. Das ENSI kommt bei seiner Überprüfung zum Schluss, dass die Nagra alle vorgegebenen sicherheitstechnischen Kriterien korrekt berücksichtigt und stufengerecht angewendet hat. Können Sie jetzt schon eine Rangliste der geeigneten Standorte nennen? Es wäre verfrüht, eine Rangliste der Standorte zu erstellen. Die Aufgabe der Nagra bestand in der jetzigen Etappe des Sachplanverfahrens darin, ausgehend von der ganzen Schweiz durch Einengung anhand vorgegebener Kriterien geeignete Standortgebiete zu finden. Die Nagra hat in ihrem Einengungsverfahren die Anforderungen an die Gesteinsformationen, beispielsweise an die hydraulischen Durchlässigkeiten der Gesteinsformationen, bewusst verschärft. Dadurch wurde erreicht, dass nur die sicherheitstechnisch besten Gebiete in der Schweiz vorgeschlagen wurden. Alle vorgeschlagenen Gebiete erfüllen die Eignungskriterien. Der sicherheitstechnische Vergleich zwischen Standorten ist Teil der Etappe 2 des Sachplanverfahrens, wo für jeden Standort quantitative Sicherheitsanalysen durchgeführt und miteinander verglichen werden. Eine Rangliste ist frühestens in dieser Etappe möglich. Was für Kriterien hat das ENSI bei seiner Beurteilung der vorgeschlagenen Standortgebiete angewandt? Im Sachplan geologische Tiefenlager sind insgesamt 13 Kriterien festgehalten, die das ENSI zur Beurteilung von Standortvorschlägen verwendet. Diese Kriterien umfassen die Eigenschaften des Wirtgesteins, die Langzeitstabilität der Standorteigenschaften, die Zuverlässigkeit der geologischen Aussagen und die bautechnische Eignung. Das ENSI hat für seine Begutachtung nebst eigenen Fachleuten auch externe Experten beigezogen. Welche? Beim ENSI waren im letzten Jahr 9 Fachleute aus den Bereichen Geologie, Physik, Chemie mit der Begutachtung beschäftigt. Das ENSI hat bei der Überprüfung eigene Berechnungen durchgeführt, um die Angaben der Nagra zur Abfallzuteilung und zu den sicherheitstechnischen Anforderungen nachzuvollziehen. Warum kam man bei der Suche geeigneter Wirtgesteine auf Tongesteine und im speziellen auf den Opalinuston? Tonhaltige Gesteine weisen eine sehr geringe Wasserdurchlässigkeit auf. Der homogen ausgebildete, äusserst feinkörnige Opalinuston zeichnet sich durch sehr geringe hydraulische Durchlässigkeiten und ein sehr hohes Einschlussvermögen aus. Zudem besitzt der Opalinuston ein Selbstabdichtungsvermögen, das heisst, im Gestein auftretende Risse verschliessen sich bei Wasserzutritt durch Aufquellen des Opalinustons wieder vollständig. In Deutschland hat man die Option Salzlager, in Schweden und Finnland werden die radioaktiven Abfälle im Granitgestein gelagert. Wieso wählt man in der Schweiz die Option Tongestein? In jedem Land werden die jeweils geeignetsten Gesteinsformationen für die Lagerung radioaktiver Abfälle gesucht. In der Schweiz sind Vorkommen von Salz im Untergrund im Vergleich zu Deutschland viel kleiner und werden zudem als Rohstoffvorkommen (Salinen) genutzt. Die Untersuchungen am Kristallingestein (Granit, Gneis) in der Schweiz zeigten, dass die Rückhalteeigenschaften gegenüber Tongesteinen deutlich kleiner sind. Die Schweiz ist nicht das einzige Land, das Tongesteine als Wirtgestein bevorzugt. So sind auch in Frankreich und Belgien Tongesteine für die Aufnahme eines geologischen Tiefenlagers vorgesehen. |
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