Zwei kompetente Persönlichkeiten zum Sachplan geologisches Tiefenlager und den Standortvorschlägen der Nagra

(Medienmitteilung vom 11. März 2010)


Dr. Michael Aebersold,

Leiter Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle des BFE

Herr Aebersold, welche Aufgabe hat das Bundesamt für Energie im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager?
Dem Bundesamt für Energie BFE obliegt die Federführung im Sachplanverfahren und es ist für die Projektorganisation sowie den Projektplan zuständig. Es führt die Projektleitung, setzt begleitende Arbeitsgruppen ein (z. B. Arbeitsgruppe Sicherheit, Arbeitsgruppe Raumplanung, Arbeitsgruppe Information und Kommunikation) und stellt damit die Abstimmung mit den Tätigkeiten der Kantone und der Entsorgungspflichtigen sicher.
Weiter koordiniert das BFE den Einbezug der Behörden der betroffenen Kantone und der Nachbarstaaten, und es stellt sicher, dass die Bevölkerung der Standortregionen am Entscheidfindungsprozess partizipieren kann. Das BFE leitet und koordiniert die behördliche Überprüfung, erarbeitet und aktualisiert Ergebnisbericht und Objektblätter, welche nach einem Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren am Ende der drei Etappen dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden.

Immer noch hört man von Kernenergie-Gegnern "zuerst Ausstieg und dann Entsorgung". Hat dieses "Argument" noch Platz in der heutigen Diskussion?
Seit 40 Jahren fallen radioaktive Abfälle an. Sie sind eine Tatsache und können nicht einfach ignoriert werden. Das in der Schweiz geltende Gesetz schreibt vor, dass die Abfallverursacher für die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle verantwortlich sind. Wir können die Entsorgungsfrage nicht einfach auf zukünftige Generationen verschieben.
Die Frage der weiteren Nutzung der Kernenergie ist getrennt von der Frage der Entsorgung der radioaktiven Abfälle zu beantworten. In beiden Fällen hat das Schweizer Stimmvolk das letzte Wort.

Vielfach wird behauptet, die vorgeschlagenen Standortgebiete kämen bereits politischen Entscheiden gleich?
Im April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet und damit das Verfahren und die Kriterien für die Standortsuche festgelegt. Die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt hat höchste Priorität.
Die Vorschläge der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra basieren rein auf sicherheitstechnischen Kriterien. In Etappe 2 werden dann in allen Regionen, welche sich aus sicherheitstechnischer Sicht eignen, sozioökonomische Grundlagenstudien erstellt und die raumplanerischen und sozioökonomischen Auswirkungen eines Tiefenlagers auf die Standortregionen untersucht.

Die Proteste aus der Umgebung des "Wellenberg" sind besonders heftig?
Die Reaktionen in den Kantonen Nidwalden und Obwalden sind verständlicherweise heftig und geprägt vom Unverständnis für die Wiederaufnahme des Wellenbergs in das Auswahlverfahren. Wir müssen uns jedoch an die Regeln halten, welche der Bundesrat festgelegt hat. Alles andere wäre unglaubwürdig.
Die Nagra hat den Wellenberg aufgrund der vom Bund vorgegebenen geologischen, technischen und sicherheitsbezogenen Kriterien vorgeschlagen: Dieser Vorschlag wurde mittlerweile durch das sicherheitstechnische Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat bestätigt. Der Wellenberg ist demnach für den Bau eines Tiefenlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle potenziell geeignet. Sobald alle sicherheitstechnischen und raumplanerischen Gutachten und Stellungnahmen vorliegen,  findet eine dreimonatige öffentliche Anhörung statt. Erst danach wird der Bundesrat entscheiden, welche Standorte tatsächlich in den Sachplan geologische Tiefenlager aufgenommen und in der Folge in Etappe 2 vertieft untersucht werden.

In Schweden haben sich mehrere Gemeinden um das Endlager bemüht. Gibt es das auch in der Schweiz?
Die Situation in Schweden kann nicht einfach mit der Schweiz verglichen werden. Die geologischen Verhältnisse in Schweden sind einfacher als in der Schweiz. Es gibt nur ein Wirtsgestein, welches überall vorkommt. In Schweden konnten deshalb zwei Standorte mit in Betrieb stehenden Kernkraftwerken gewählt werden. In diesen Regionen haben Politik und Bevölkerung bereits eine breite Erfahrung mit der Nukleartechnologie.
In der Schweiz sind wir Anfangs 2008 mit einem systematischen Verfahren gestartet. In drei Etappen sollen in den nächsten rund 10 Jahren ein oder zwei Standorte für geologische Tiefenlager festgelegt werden. Neben der Sicherheit setzen wir auf eine offene und transparente Information sowie den Einbezug der betroffenen Kantone, Regionen, Gemeinden und der Bevölkerung.

 

Dr. Hans Wanner,
Leiter Abteilung Entsorgung Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI

Herr Wanner, welche Aufgabe hat das ENSI allgemein und speziell bezüglich der Standortgebiete für ein Tiefenlager?

Das ENSI ist die unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der schweizerischen Kernanlagen. Sein Aufsichtsbereich reicht von der Projektierung über den Betrieb bis zur Stilllegung der Anlagen und zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Dies schliesst den Strahlenschutz von Personal und Bevölkerung sowie die Sicherung, also den Schutz vor Sabotage und Terrorismus ein.

Weiter befasst sich das ENSI mit den Transporten radioaktiver Stoffe von und zu den Kernanlagen sowie mit den erdwissenschaftlichen Untersuchungen im Hinblick auf die geologische Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle.

Im Sachplan geologische Tiefenlager trägt das ENSI die Gesamtverantwortung für die sicherheitstechnische Beurteilung der geologischen Standortgebiete und Standorte. Im Ende Februar 2010 vorgelegten Gutachten des ENSI wird der von der Nagra eingereichte Vorschlag geologischer Standortgebiete aus sicherheitstechnischer Sicht beurteilt. Zudem steht das ENSI den Bundesbehörden, den kantonalen und kommunalen Behörden, den Standortregionen und der Bevölkerung mit Expertenwissen zur Verfügung.

Was sind die wesentlichen Ergebnisse aus dem Gutachten des ENSI zur Eignung der von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete?

Das ENSI kann aufgrund seiner Überprüfung den Vorschlägen der Nagra für geologische Standortgebiete für das SMA-Lager (Südranden, Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren, Bözberg, Jura-Südfuss und Wellenberg) und für das HAA-Lager (Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren und Bözberg) aus der Sicht von Sicherheit und technischer Machbarkeit zustimmen. (Bem.: SMA steht für schwach- und mittelaktive Abfälle; HAA steht für hochaktive Abfälle).

Das ENSI und seine Experten haben die geologischen Grundlagen überprüft und kommen zum Schluss, dass der Kenntnisstand für das Auswahlverfahren in Etappe 1 ausreichend ist. Das ENSI kommt bei seiner Überprüfung zum Schluss, dass die Nagra alle vorgegebenen sicherheitstechnischen Kriterien korrekt berücksichtigt und stufengerecht angewendet hat.

Können Sie jetzt schon eine Rangliste der geeigneten Standorte nennen?

Es wäre verfrüht, eine Rangliste der Standorte zu erstellen. Die Aufgabe der Nagra bestand in der jetzigen Etappe des Sachplanverfahrens darin, ausgehend von der ganzen Schweiz durch Einengung anhand vorgegebener Kriterien geeignete Standortgebiete zu finden. Die Nagra hat in ihrem Einengungsverfahren die Anforderungen an die Gesteinsformationen, beispielsweise an die hydraulischen Durchlässigkeiten der Gesteinsformationen, bewusst verschärft. Dadurch wurde erreicht, dass nur die sicherheitstechnisch besten Gebiete in der Schweiz vorgeschlagen wurden. Alle vorgeschlagenen Gebiete erfüllen die Eignungskriterien. Der sicherheitstechnische Vergleich zwischen Standorten ist Teil der Etappe 2 des Sachplanverfahrens, wo für jeden Standort quantitative Sicherheitsanalysen durchgeführt und miteinander verglichen werden. Eine Rangliste ist frühestens in dieser Etappe möglich.

Was für Kriterien hat das ENSI bei seiner Beurteilung der vorgeschlagenen Standortgebiete angewandt?

Im Sachplan geologische Tiefenlager sind insgesamt 13 Kriterien festgehalten, die das ENSI zur Beurteilung von Standortvorschlägen verwendet. Diese Kriterien umfassen die Eigenschaften des Wirtgesteins, die Langzeitstabilität der Standorteigenschaften, die Zuverlässigkeit der geologischen Aussagen und die bautechnische Eignung.

Das ENSI hat für seine Begutachtung nebst eigenen Fachleuten auch externe Experten beigezogen. Welche?

Beim ENSI waren im letzten Jahr 9 Fachleute aus den Bereichen Geologie, Physik, Chemie mit der Begutachtung beschäftigt. Das ENSI hat bei der Überprüfung eigene Berechnungen durchgeführt, um die Angaben der Nagra zur Abfallzuteilung und zu den sicherheits­technischen Anforderungen nachzuvollziehen.
Bei einzelnen Themen wurden externe Expertinnen und Experten beigezogen. So beurteilten die Landestopographie (swisstopo), die Kommission Nukleare Entsorgung (KNE) bestehend aus Vertretern des Hochschulbereichs, sowie spezialisierte Geologie- und Ingenieurbüros aus der Privatwirtschaft spezifische Fragestellungen zuhanden des ENSI.

Warum kam man bei der Suche geeigneter Wirtgesteine auf Tongesteine und im speziellen auf den Opalinuston?

Tonhaltige Gesteine weisen eine sehr geringe Wasserdurchlässigkeit auf. Der homogen ausgebildete, äusserst feinkörnige Opalinuston zeichnet sich durch sehr geringe hydraulische Durchlässigkeiten und ein sehr hohes Einschlussvermögen aus. Zudem besitzt der Opalinuston ein Selbstabdichtungsvermögen, das heisst, im Gestein auftretende Risse verschliessen sich bei Wasserzutritt durch Aufquellen des Opalinustons wieder vollständig.

In Deutschland hat man die Option Salzlager, in Schweden und Finnland werden die radioaktiven Abfälle im Granitgestein gelagert. Wieso wählt man in der Schweiz die Option Tongestein?

In jedem Land werden die jeweils geeignetsten Gesteinsformationen für die Lagerung radioaktiver Abfälle gesucht. In der Schweiz sind Vorkommen von Salz im Untergrund im Vergleich zu Deutschland viel kleiner und werden zudem als Rohstoffvorkommen (Salinen) genutzt. Die Untersuchungen am Kristallingestein (Granit, Gneis) in der Schweiz zeigten, dass die Rückhalteeigenschaften gegenüber Tongesteinen deutlich kleiner sind. Die Schweiz ist nicht das einzige Land, das Tongesteine als Wirtgestein bevorzugt. So sind auch in Frankreich und Belgien Tongesteine für die Aufnahme eines geologischen Tiefenlagers vorgesehen.

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