An der Delegiertenversammlung vom 20. Juni 2009 in St-Ursanne hat die Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz (AVES) folgende Resolution verabschiedet:


AVES fordert politisches Gesamtkonzept für Grosskraftwerke

Die Aktion für vernünftige Energiepolitik der Schweiz (AVES) fordert die Eidgenössischen Räte auf, politische Vorgaben zum dringend notwendigen Bau von Grosskraftwerken zu definieren. Es geht dabei um die Festlegung der Standorte und Reihenfolge für den Bau von 2 Kernkraftwerken sowie notfalls einem Gaskombikraftwerk als Übergangslösung. Dieses „Gesamtkonzept Grosskraftwerke“ ist auf parlamentarischer Ebene unter Einbezug des zuständigen Departementes UVEK, der Strombranche und der produzierenden Wirtschaft zu erarbeiten. Es soll die Vorstellungen der parlamentarischen Mehrheit klar und möglichst umgehend zum Ausdruck zu bringen. Die grund- legende politische Auseinandersetzung zur Kernenergie wird bei der Volksabstimmung zu den einzelnen Rahmenbewilligungsgesuchen entschieden.

Die gefährlichen Engpässe in der schweizerischen Stromversorgung ab 2020 oder früher sind heute klar erkennbar. In seiner Viersäulenstrategie spricht sich der Bundesrat deshalb für den Bau von Grosskraftwerken aus. Im Zeitraum 2020/25 sollte ein erstes (Ersatz-)KKW in der Grössenordnung von 1600 MW ans Netz gehen können, ein zweites KKW wäre unmittelbar danach zu realisieren. Im letzten Jahr wurden drei Rahmenbewilligungsgesuche für den (Ersatz-)Bau von Kernkraftwerken beim Bund eingereicht. Ein Gesuch stellte die Atel (nun Alpiq), zwei Gesuche stammen von der Resun AG, einem Gemeinschaftsunternehmen der Axpo und der Bernischen Kraftwerke BKW. Parlament und Souverän müssen einzeln über jedes Rahmenbewilligungsgesuch entscheiden. Deshalb müssen die Standorte und die Reihenfolge für die Realisierung dieser Kernkraftwerke festgelegt werden. Die grossen Stromproduzenten, sind gegenseitig jedoch blockiert und können nicht zum notwendigen gemeinsamen Vorgehen zusammen finden. Deshalb ist eine politische Lösung erforderlich.

In der Debatte zur Revision des CO2-Gesetzes und zu den Rahmenbedingungen für den allfälligen Bau eines Gaskombikraftwerkes wurde auf Antrag von Ständerat Pankraz Freitag die Behandlung dieses Geschäftes an die Vorberatende Kommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, ein „Gesamtkonzept Grosskraftwerke“ auszuarbeiten. Die AVES unterstützt dieses Vorgehen und fordert die Vorberatende Kommission des Ständerates (UREK-S) auf, die politische Führung in dieser äusserst wichtigen Frage der schweizerischen Landesversorgung zu übernehmen. Die Beurteilung der Frage, ob Gaskombikraftwerke als Übergangslösung notwendig sind, ist nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes möglich, in dem der Ersatz der dienstälteren Kernkraftwerke und der auslaufenden Kernenergie-Lieferverträge mit Frankreich aufgezeigt wird. Das Konzept muss insbesondere die Standorte, die Reihenfolge und die vorgesehenen Realisierungszeitpunkte dieser Grosskraftwerke aufzeigen. Bei der Erarbeitung des Konzeptes muss neben dem Departement UVEK die Strombranche miteinbezogen werden, um wettbewerbliche Diskriminierungen zu verhindern. Auch die produzierende Wirtschaft, die auf eine günstige und sichere Stromversorgung angewiesen ist, muss angehört werden. Die UREK-S soll ein Gesamtkonzept erarbeiten, hinter dem eine klare politische Mehrheit steht. Dazu braucht es keine weiteren Studien, sondern politische Entscheidungen. Bei der Definition der Standorte kann die grundsätzliche Fragestellung zur Nuklearenergie ausgeklammert bleiben und dem Souverän zur Entscheidung vorbehalten werden.

AKTION FÜR VERNÜNFTIGE ENERGIEPOLITIK SCHWEIZ (AVES)

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