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Endlager: Nun auch in der Schweiz vorwärts
machen!
Medienmitteilung 11. April 2007
Deutschland erhält definitiv ein Endlager für
radioaktive Abfälle. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat
entschieden, dass das frühere Eisen-Bergwerk "Schacht Konrad"
in Niedersachsen zum Endlager für nukleare Abfälle ausgebaut
werden soll. Die Aktion für vernünftige Energiepolitik der
Schweiz (AVES) fordert nun auch für die Schweiz ein zügiges
Vorgehen.
Nach dem Entscheid des deutschen Bundesverwaltungsgerichtes
ist Deutschland verpflichtet, mit der Umrüstung des Schachtes zu
einem Endlager für Abfälle aus Kernkraftwerken, Industrie,
Forschung und Medizin zu beginnen. Bekanntlich hat Finnland schon früher
beschlossen, ein Endlager für radioaktive Abfälle zu realisieren.
Keine Verzögerungen beim Zeitplan für die Schweiz
Auch wenn die AVES ein Sachplanverfahren als demokratisches Mittel der
Meinungsbildung befürwortet, fordert sie, dass der Zeitplan gestrafft
wird. Die AVES sieht sich damit in guter Gesellschaft mit Energieminister
Moritz Leuenberger, der versprach, dass ein Standortentscheid für
ein geologisches Tiefenlager in der Schweiz bis 2010 möglich sei.
Und in seinem positiven Entscheid zum Entsorgungsnachweis hat der Gesamt-Bundesrat
festgehalten, dass der Konzeptteil Mitte 2007 verabschiedet wird. Ein
zu langes Partizipationsverfahren ist auch für die AVES nicht zweckmässig.
Ohne Einschränkung der Lagerkapazität
Das Sachplanverfahren soll sich nicht auf radioaktive Abfälle aus
bestehenden Kernkraftwerken beschränken. Im schweizerischen Kernenergiegesetz
ist die Option neuer Kernkraftwerke verankert und in seiner kürzlich
vorgestellten neuen Energiepolitik hat der Bundesrat festgehalten, dass
bestehende Kernkraftwerke durch neue Werke ersetzt werden sollen. Das
Kernenergiegesetz schreibt vor, dass in der Schweiz anfallende radioaktive
Abfälle auch im Inland entsorgt werden müssen. Der Entsorgungsnachweis
ist erbracht und vom Bundesrat genehmigt. Der Sachplan muss darum als
raumplanerisches Instrument eingesetzt werden; er darf keinesfalls benützt
werden, um Energiepolitik zu betreiben. Im Sachplan darf also keine
Einschränkung der Lagerkapazität gemacht werden. Die im Entwurf
vorgeschlagene Beschränkung auf die bestehenden Kernkraftwerke
ist zu streichen.
Endlagerfrage unabhängig von der Energiepolitik
behandeln
Die AVES legt schliesslich Wert darauf, dass das Sachplanverfahren im
Interesse der Sache zügig und für die Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger allzeit überschaubar durchgeführt wird.
Die Lagerung radioaktiver Abfälle muss unabhängig von der
Energiepolitik und auch unabhängig von neuen Kern-kraftwerk-Projekten
angegangen werden.
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