Endlager: Nun auch in der Schweiz vorwärts machen!
Medienmitteilung 11. April 2007

Deutschland erhält definitiv ein Endlager für radioaktive Abfälle. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das frühere Eisen-Bergwerk "Schacht Konrad" in Niedersachsen zum Endlager für nukleare Abfälle ausgebaut werden soll. Die Aktion für vernünftige Energiepolitik der Schweiz (AVES) fordert nun auch für die Schweiz ein zügiges Vorgehen.

Nach dem Entscheid des deutschen Bundesverwaltungsgerichtes ist Deutschland verpflichtet, mit der Umrüstung des Schachtes zu einem Endlager für Abfälle aus Kernkraftwerken, Industrie, Forschung und Medizin zu beginnen. Bekanntlich hat Finnland schon früher beschlossen, ein Endlager für radioaktive Abfälle zu realisieren.

Keine Verzögerungen beim Zeitplan für die Schweiz
Auch wenn die AVES ein Sachplanverfahren als demokratisches Mittel der Meinungsbildung befürwortet, fordert sie, dass der Zeitplan gestrafft wird. Die AVES sieht sich damit in guter Gesellschaft mit Energieminister Moritz Leuenberger, der versprach, dass ein Standortentscheid für ein geologisches Tiefenlager in der Schweiz bis 2010 möglich sei. Und in seinem positiven Entscheid zum Entsorgungsnachweis hat der Gesamt-Bundesrat festgehalten, dass der Konzeptteil Mitte 2007 verabschiedet wird. Ein zu langes Partizipationsverfahren ist auch für die AVES nicht zweckmässig.

Ohne Einschränkung der Lagerkapazität
Das Sachplanverfahren soll sich nicht auf radioaktive Abfälle aus bestehenden Kernkraftwerken beschränken. Im schweizerischen Kernenergiegesetz ist die Option neuer Kernkraftwerke verankert und in seiner kürzlich vorgestellten neuen Energiepolitik hat der Bundesrat festgehalten, dass bestehende Kernkraftwerke durch neue Werke ersetzt werden sollen. Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass in der Schweiz anfallende radioaktive Abfälle auch im Inland entsorgt werden müssen. Der Entsorgungsnachweis ist erbracht und vom Bundesrat genehmigt. Der Sachplan muss darum als raumplanerisches Instrument eingesetzt werden; er darf keinesfalls benützt werden, um Energiepolitik zu betreiben. Im Sachplan darf also keine Einschränkung der Lagerkapazität gemacht werden. Die im Entwurf vorgeschlagene Beschränkung auf die bestehenden Kernkraftwerke ist zu streichen.

Endlagerfrage unabhängig von der Energiepolitik behandeln
Die AVES legt schliesslich Wert darauf, dass das Sachplanverfahren im Interesse der Sache zügig und für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger allzeit überschaubar durchgeführt wird. Die Lagerung radioaktiver Abfälle muss unabhängig von der Energiepolitik und auch unabhängig von neuen Kern-kraftwerk-Projekten angegangen werden.


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