AVES für Endlagerung in der Schweiz:

Entsorgungsnachweis ist erbracht!

Die Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz AVES setzt sich dafür ein, dass die Schweiz bis im Jahre 2040 ein geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle in Betrieb nehmen kann. Wir sind überzeugt, dass die Entsorgung in unserem Lande mit oder ohne weitere Nutzung der Kernenergie gelöst werden muss, und wir stellen fest, dass Notwendigkeit und gesetzliche Bestimmungen für diese Entsorgung vorhanden sind und die Machbarkeit
nachgewiesen ist.

Unser Ja zum Entsorgungsnachweis, der zur Stellungnahme aufliegt, gründet auf der realistischen Situation in unserem Lande, auf unserer Gesetzgebung und ganz besonders auf der gewissenhaften Arbeit
der NAGRA sowie deren positiven Beurteilung durch nationale und internationale Fach-Institutionen.

Gesetzliche und technische Voraussetzungen sind gegeben
In mehreren Abstimmungen und mit dem Ja zum Kernenergiegesetz haben sich Schweizerinnen und Schweizer klar zur Option Kernenergie bekannt. Das Kernenergiegesetz verpflichtet die Verursacher radioaktiver Abfälle zu deren sicheren und dauernden Entsorgung.

Die NAGRA hat mit der Einreichung dieses Nachweises bewiesen, dass die Endlagerung im Opalinus-Gestein unseres Landes möglich ist. Berichte und Gutachten internationaler und nationaler Fachgremien kommen zum
Schluss, dass dieser Entsorgungsnachweis vollumfänglich erbracht ist. Auch aus technischer Sicht liegen die Fakten für einen Entscheid also vor. Das Gesetz schreibt auch ein geologisches Tiefenlager in der Schweiz vor.

Um die nach 2020 zu erwartende Lücke in unserer Stromversorgung füllen zu können, brauchen wir mindestens ein neues Kernkraftwerk als Ersatz für die Werke in Beznau und Mühleberg. Bevor diese Entscheide fallen, müssen wir in der Frage der Entsorgung weiterkommen.

Die AVES stellt darum klare Forderungen:
Das Bekenntnis der Schweizerinnen und Schweizer zur Option Kernenergie ist ernst zu nehmen, was gleichbedeutend ist mit raschen, klaren Entscheiden im Interesse einer verantwortungsvollen Entsorgung.

Der Entsorgungsnachweis der NAGRA ist durch den Bundesrat ohne Verzug zu genehmigen.

Das nachfolgende Sachplanverfahren ist mit klaren Zielen und Terminvorgaben straff und ohne Verzögerungen durchzuführen.

Der Bund soll mehr für eine objektive Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unternehmen; sich positiv und mit aller Kraft hinter diese wichtige Aufgabe stellen. Seine klare Haltung wird die Akzeptanz in der Bevölkerung ohne Zweifel erhöhen.

Von Politik und Verwaltung muss der politische Wille aufgebracht werden, eine wichtige Aufgabe im Interesse des Landes und seiner Bevölkerung an die Hand zu nehmen, die seriöse Vorarbeit umzusetzen. Das Feld darf nicht weiter jenen Kräften überlassen werden, die durch die Verhinderung der Entsorgung lediglich ihr eigentliches Ziel verfolgen wollen: Die Verhinderung der Kernenergie in der Schweiz!


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