Kernenergiehaftpflichtgesetz:

AVES gegen Erhöhung der Haftungssumme

Das revidierte Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) muss nach Meinung der Aktion für vernünftige Energiepolitik (AVES) so ausgestaltet sein, dass es internationalem Standard entspricht und die Stromproduktion in der Schweiz nicht benachteiligt. Die AVES sagt darum Ja zur Ratifikation der internationalen Atomhaftungsübereinkommen, aber Nein zu einer massiven einseitigen Erhöhung der Haftpflichtdeckungssumme in der Schweiz.

Dem Grundsatz, wonach die Haftpflichtvorsorge in allen Vertragsstaaten auf mindestens 700 Millionen Euro angehoben wird, kann die AVES vollumfänglich zustimmen. Damit wird ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil der Schweiz gegenüber dem Ausland ausgeräumt. Die AVES begrüsst deshalb die Ratifizierung der beiden Übereinkommen durch die Schweiz. Damit werden überdies Schweizer Geschädigte eines nuklearen Ereignisses im Ausland mit den dortigen Opfern rechtlich gleichgestellt.

Die AVES kann jedoch nicht akzeptieren, dass die Schweiz über diese international vereinbarte Regelung hinausgehen soll. Eine Erhöhung der Deckungssumme von 1,1 Milliarden Franken (respektive 700 Millionen Euro) auf 2,25 Milliarden Franken würde die Stromproduktion in unserem Lande deutlich verteuern. Das würde die durch die internationale Angleichung der Deckungssumme erreichte Wettbewerbsfähigkeit wieder beeinträchtigen. Dies ist im Hinblick auf die Liberalisierung des europäischen Strommarktes zu vermeiden.

Gegen eine Erhöhung der Deckungssumme über das in den internationalen Abkommen festgelegte Mass hinaus spricht auch die Tatsache, dass die schweizerischen Anlagen auf einem hohen technischen Niveau sind und als besonders sicher betrachtet werden, was von der HSK immer wieder bestätigt wird.

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