Pressecommuniqué zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG)

Entwurf zum Stromversorgungsgesetz nicht akzeptabel

Der vom Bundesrat verabschiedete Entwurf zum Stromversorgungsgesetz (StromVG) ist für die Aktion für vernünftige Energiepolitik (AVES) nicht akzeptabel und deshalb zurückzuweisen. Die Vorlage führt zu einer Überreglementierung und damit zu unnötigen Kostenerhöhungen, insbesondere durch die sachfremde Subventionierung der neuen erneuerbaren Energien. Auch die Vorstellung einer allenfalls staatlichen Netzgesellschaft wird abgelehnt. Die notwendige Strommarktöffnung für sämtliche Schweizer Gewerbe- und Industriebetriebe bis zum Jahre 2007 wird verpasst.

Die Liberalisierung des schweizerischen Strommarktes muss in den kommenden Jahren unbedingt kommen, wenn die Schweiz gegenüber dem europäischen Markt nicht in eine unerquickliche Lage kommen will. Statt einen liberalisierten Markt zu schaffen, werden gemäss StromVG-Entwurf leider zahlreiche neue und belastende Vorschriften eingeführt. Die Vorlage sieht zudem eine unrealistische Förderung der so genannten neuen erneuerbaren Energien vor. Eine solche Überreglementierung führt zu Kostenerhöhungen und gefährdet dadurch Arbeitsplätze, was den volkswirtschaftlichen Interessen unseres Landes widerspricht. Zudem wird die Bildung einer staatlichen Netzgesellschaft auf jeden Fall abgelehnt.

Der StromVG-Entwurf ist namentlich KMU- und gewerbefeindlich, weil er diese Kundengruppe gegenüber den Grosskunden benachteiligt. Vom Zeitaspekt her ist der StromVG-Entwurf deshalb untauglich, weil er 95 % der Schweizer Stromkunden bis weit über das Jahr 2010 hinaus vom freien Marktzugang ausschliesst. Seit 1. Juli 2004 müssen bekanntlich alle EU-Staaten den Gewerbetreibenden die freie Wahl des Stromanbieters ermöglichen.

Die AVES hofft, dass die neu gebildete Subkommission der UREK des Nationalrates einen schlankeren und schnelleren Weg zur Liberalisierung des schweizerischen Strommarktes finden wird als er im StromVG-Entwurf vorgesehen ist.


Zürich, 30.Juni 2004

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