JAHRESBERICHT 2003/04 AVES SCHWEIZ

Die letzte AVES-DV fand am 8. März 2003 in Gösgen statt. Sie stand im Zeichen der energiepolitischen Abstimmungsvorlagen vom 18. Mai 2003. Neben den statutarischen Geschäften war deshalb die kontradiktorische Behandlung der zwei Atom-Ausstiegs-initiativen traktandiert. Mit Nationalrat Rudolf Rechsteiner (SP/BS) wagte sich der Hauptexponent der Ausstiegsbefürworter der AVES zu stellen. Ihm bot Nationalrätin Doris Leuthard aus dem Energiekanton Aargau Paroli. Einmal mehr verwunderte das eifernde Sendungsbewusstsein von NR Rechsteiner. Auch in der Diskussion wurde nicht ganz klar, ob NR Rechsteiner wirklich an seine energiepolitischen Aussagen z.B. bezüglich Wind und andere Alternativenergien glaubt. Frau NR Leuthard hingegen stand auf dem Boden der Realitäten und hat bei der AVES einen sehr guten Eindruck hinterlassen. Ihr Auftritt bei der AVES war auch eine Art Generalprobe. Sie hat sich später als aufgeschlossene jüngere Frau, CVP-Politikerin und Aargauerin in zahlreichen Auftritten (Arena etc.) glänzend für unsere gemeinsame Sache eingesetzt.

Beflügelnder Abstimmungserfolg
Die letzte grosse energiepolitische Weichenstellung erfolgte bekanntlich 1990. Damals wurde die Volksinitiative "Für den Ausstieg aus der Atomenergie" abgelehnt; gleichzeitig wurde jedoch die Moratoriums-Initiative "Stopp dem Atomkraftwerkbau" angenommen. Im Mai 2003 wurde wiederum eine vergleichbare energiepolitische Weichenstellung vorgenommen. Nach 1979, 1984 und 1990 hatte sich das Stimmvolk im letzten Jahr also bereits zum vierten Mal mit dem Atom-Ausstieg zu befassen. Heute befinden wir uns allerdings in einer bedeutend besseren Lage als anfangs der Neunziger Jahre, denn das Resultat der Volksabstimmung ist unerwartet deutlich zu unseren Gunsten ausgefallen. Wer hätte vor der Abstimmung gedacht, dass fast eine 2/3 - Mehrheit (genau 66,28 %) die "Strom ohne Atom" - Initiative ablehnt! Noch wichtiger ist, dass fast eine 60 % - Mehrheit (genau 58,40 %) die gefährlichere "MoratoriumPlus" - Initiative abgelehnt hat. Diese klaren Resultate freuen uns natürlich sehr. Wir dürfen uns aber trotzdem nicht vollständig in Sicherheit wiegen, denn das Multipaket von nicht weniger als sieben Initiativen aus dem linkspolitischen Lager, das gleichentags zur Abstimmung kam, hat zweifellos viele Stimmberechtigte zu einer 7 x Nein - Stimmabgabe bewogen. Das gute Resultat darf uns deshalb nicht einschläfern, sondern soll uns in unseren Anstrengungen beflügeln. Der Kampf zugunsten einer vernünftigen Energiepolitik, die der Kernenergie auch für die Zukunft einen wichtigen Platz einräumt, geht weiter.

Zur Lebensdauer der Kernkraftwerke und deren Ersatz
Bekanntlich verlangte die "Strom ohne Atom"-Initiative die Ausserbetriebnahme der KKW nach 30 Jahren Betriebsdauer, die "MoratoriumPlus" - Initiative ging von einer maximalen Betriebsdauer von 40 Jahren aus. Mit der Ablehnung beider Initiativen ist jetzt auch ein gutes politisches Fundament in den Köpfen der Stimmbürger gelegt, dass unsere KKW's - bei gutem Unterhaltsmanagement! - eben für eine längere Betriebsdauer von 50 bis 60 Jahren ausgelegt sind. Dieser positive Nebeneffekt könnte in der Zukunft noch eine wichtige Rolle spielen. Aber auch KKW, die 50 bis 60 Jahre am Netz sind, müssen einmal ersetzt werden (vgl. Gastvortrag von J. Bartlome vom Energieforum). In einem neuen Positionspapier bekämpft die SP prophylaktisch bereits heute neue Kernkraftanlagen, die dereinst die ersten schweizerischen Werke Mühleberg, Beznau 1 und 2 ersetzen könnten. Gefährlich, überflüssig und teuer seien neue Atomkraftwerke, sagt die SP. Um solche zu verhindern, präsentiert die SP zehn Forderungen und zwei Entwürfe für kantonale Volks- und parlamentarische Initiativen. Die eine geplante Initiative will, dass die direkte oder indirekte Beteiligung eines Kantons am Bau neuer AKW's (z.B. via Aktionärsstatus an der NOK) referendumsfähig wird und dem Volk vorgelegt werden muss. Die zweite Initiative will die erneuerbaren Energien fördern: "Der Kanton sorgt für eine effiziente Verwendung der Elektrizität auf dem ganzen Kantonsgebiet. Er strebt nach einer Vollversorgung aus erneuerbaren Energien." Wir können da nur sagen: Ist es auch Zwängerei, so hat es doch Methode!

Zur Elektrizitätswirtschaftsordnung (ELWO)
Die auch in unseren Kreisen vor einigen Jahren noch spürbaren Widerstände gegen die Marktöffnung konnten ausgeräumt werden und so hat sich die AVES im September 2002 klar zum EMG bekannt, obwohl es bei der Marktliberalisierung ja weniger um energiepolitische als um wettbewerbs- und handelspolitische Fragen geht. Die Abstimmung ums EMG ging verloren, aber die Marktliberalisierung muss in den kommenden Jahren unbedingt kommen, wenn wir gegenüber dem europäischen Markt nicht in eine ganz unerquickliche Lage kommen wollen.

Der kürzlich veröffentlichte Entwurf zur ELWO ist aber leider nicht akzeptabel und deshalb zurückzuweisen. Die Vorlage wird dem Auftrag des Bundesrates nicht gerecht und sieht keine Strommarktöffnung für sämtliche Schweizer Gewerbe- und Industriebetriebe bis zum Jahre 2007 vor. Statt einen liberalisierten Markt zu schaffen, werden zahlreiche belastende Vorschriften eingeführt. Eine solche Überreglementierung führt zu Kostenerhöhungen und gefährdet dadurch tendenziell Arbeitsplätze, was den volkswirtschaftlichen Interessen unseres Landes widerspricht. Der ELWO-Entwurf ist namentlich KMU- und gewerbefeindlich, weil er diese Kundengruppe gegenüber den Grosskunden benachteiligt; vom Zeitaspekt her untauglich, weil er 95 % der Schweizer Stromkunden bis weit über 2010 hinaus vom Marktzugang ausschliesst.

Nach langem Hin und Her konnte nun doch eine Subkommission der UREK des Nationalrates gebildet werden mit dem Auftrag, einen schlankeren und schnelleren Weg zur Liberalisierung des schweizerischen Strommarktes zu finden als er im ELWO-Entwurf der Expertenkommission vorgesehen ist.


Zum Kernenergiegesetz (KEG) / Kernenergieverordnung (KEV)
Mit der Ablehnung der beiden Atom-Initiativen wurde der Weg frei zur Inkraftsetzung des Kernenergiegesetzes (KEG). Gegenüber der bisherigen Atomgesetzgebung bringt das KEG eine Erweiterung der Volksrechte, indem es die Rahmenbewilligung für neue KKW - namentlich für den Ersatz der bestehenden Anlagen - sowie die Rahmenbewilligung für Entsorgungsanlagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Mit der Inkraftsetzung ist jedoch nicht vor dem 1. Januar 2005 zu rechnen, da zuerst noch die Kernenergieverordnung (KEV) bereinigt werden muss. Die KEV befindet sich zur Zeit im Vernehmlassungsverfahren, das bis am 13. August 2005 dauert. Die AVES wird an dieser Vernehmlassung vorraussichtlich nicht teilnehmen, da die KEV ein sehr technischer Erlass ist.


Lenkungssteuern und sonstige Steuern auf Energieträgern
Die AVES kam im Vorfeld der Energie-Abstimmungen vom 24. September 2000 schon sehr früh und ganz klar zur Auffassung, dass nicht nur die damalige Solarinitiative und die Förderabgabe, sondern ebensosehr auch die ökologische Steuerreform (Grundnorm) energisch bekämpft werden müssen. Alle diese Vorlagen hatten weniger mit Ökologie als mit mehr Staat und mehr Steuern zu tun. Obwohl die eidgenössischen Räte damals mit grosser Mehrheit die Förderabgabe und die Grundnorm mit einem JA unterstützten und nur die Solarinitiative ablehnten, hat sich unsere frühzeitig gefasste "3 x NEIN" - Parole schliesslich bei Volk und Ständen durchgesetzt. Zur Erinnerung: Die Solarinitiative wurde schliesslich mit überaus deutlichen 68 % der Stimmen verworfen; etwas weniger krass wurde die Förderabgabe (53 % Nein) und die ökologische Steuerreform (55 % Nein) abgelehnt. Wir dürfen mit einem gewissen Stolz sagen, dass die AVES und ihre Mitglieder Entscheidendes dazu beigetragen haben, um eine weitere Drehung an der Steuerschraube und eine Schwächung des Standortes Schweiz durch die Energievorlagen zu verhindern.

Obwohl also diese Volksentscheide vor bald 4 Jahren eine klare energiepolitische aber auch steuerpolitische Richtungsvorgabe waren, hört es nicht auf mit neuen Besteuerungsgelüsten. Bei der Schaffung des KEG versuchte man, eine neue Förderabgabe für erneuerbare Energien einzubauen. Im Rahmen der ELWO sind wiederum Fördermodelle für erneuerbare Energien vorgesehen. Wir betrachten dies alles sehr kritisch und fragen uns, wann endlich die doch recht klaren (steuer-)politischen Entscheide des Souveräns ernst genommen werden.

Wir möchten hier einmal mehr festhalten, dass für die AVES die Idee einer ökologischen Steuerreform an sich diskussionswürdig wäre. Wir haben die Bedingungen für eine ökologische Steuerreform in der Resolution der AVES-Delegiertenversammlung vom 1. Mai 1999 in Lausanne festgehalten. Solange aber so grosse Finanzlöcher beim Bund vorhanden sind und die Begehrlichkeiten nicht gezügelt sind, werden alle sogenannten Lenkungssteuern früher oder später (eher früher!) zu normalen Steuern. Aus Erfahrung wissen wir auch, dass eine einmal eingeführte Steuer nicht mehr weg zu bringen ist. Deshalb werden wir alle neuen Lenkungssteuern bekämpfen müssen - auch wenn sie theoretisch noch so verlockend daherkommen.


Zum CO2-Gesetz und zur CO2-Abgabe/Klimarappen

Die CO2-Abgabe ist ja ebenfalls eine Lenkungssteuer. Wir verhehlen nicht, dass unsere Haltung gegenüber der drohenden CO2-Abgabe laufend kritischer wird. Das CO2-Gesetz wurde bekanntlich am 1. Mai 2000 in Kraft gesetzt, also im Vorfeld der Energiesteuer-Abstimmung vom Herbst 2000. Es will bis zum Jahr 2010 eine Reduktion des CO2-Ausstosses gegenüber 1990 um 10 % erreichen. Im Rahmen der global abgestützten Klima-Politik von Kyoto hat sich die Schweiz allerdings nur auf eine Reduktion der CO2-Emissionen von 8 % verpflichtet. Mit dem höheren Reduktionsziel von 10 % wollte man also noch etwas weiter gehen. Das CO2-Gesetz will das Reduktionsziel zwar vor allem mittels freiwilliger Massnahmen erreichen. Erst wenn absehbar ist, dass das Ziel nicht erreichbar ist, könnte frühestens ab diesem Jahr (2004) eine CO2-Lenkungsabgabe von max. Fr. 210.--/t CO2-Ausstoss eingeführt werden. Das Heizöl könnte gemäss CO2-Gesetz im Extremfall um gegen Fr. 60.-- pro 100 kg verteuert werden, was auf gegenwärtiger Basis zu einem Endpreis von rund Fr. 100.-/100 kg führen könnte. Benzin und Diesel könnten im Extremfall um 50 - 60 Rp./Liter teurer werden. Obwohl also diese zusätzliche Lenkungssteuer gemäss CO2-Gesetz enorme Belastungen für Wirtschaft und Bevölkerung mit sich bringen könnte, ist die Konzeption mit einem klar definierten Reduktionsziel und der Anknüpfung bei der CO2-Emission (und nicht einfach bei der "Energie") im Parlament auf Zustimmung gestossen; das Referendum wurde nicht ergriffen. Unter den heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ginge dies wohl nicht mehr so einfach durch.

Der Ertrag aus der CO2-Abgabe der Bevölkerung soll gleichmässig an die natürlichen Personen zurückverteilt werden; der Ertrag aus der CO2-Abgabe, der von Seiten der Wirtschaft erbracht wird, soll zur Reduktion der AHV-Beiträge von Arbeitgebern und -nehmern verwendet werden. Der Konstruktionsfehler dieser CO2-Lenkungssteuer liegt darin, dass energieintensive Betriebe (Industriesektor, Werkplatz) belastet werden, lohnintensive Unternehmen (Dienstleistungssektor) tendenziell jedoch subventioniert werden. Bekannterweise ist es aber so, dass die energieintensiven Betriebe immer schon gezwungen waren, die Energie sorgfältig und sparsam einzusetzen, die Dienstleistungsunternehmen aber eher grosszügig mit der Energie umgehen. "Zuckerbrot und Peitsche" werden also gerade falsch eingesetzt. Das Dümmste wäre zweifellos, wenn wegen der CO2-Abgabe relativ "saubere" Werkplätze in der Schweiz noch mehr unter Druck kämen und verschwinden respektive ins Ausland verlagert würden. Immerhin ist im CO2-Gesetz ausdrücklich vorgesehen, dass sich Wirtschaftsunternehmen mittels "freiwilliger Spar-Vereinbarungen" mit dem Bund von der CO2-Abgabe befreien können. Zur Unterstützung dieser freiwilligen Massnahmen wurde im Jahre 2001 die Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) gegründet. Leider sind bereits Klagen laut geworden, dass diese freiwilligen Massnahmen wiederum zu grossen administrativen Umtrieben führen. Zudem erhält man den Eindruck, dass Teile der Bundesverwaltung und der politischen Parteien gar nicht so sehr an den freiwilligen Massnahmen interessiert sind, wie an der möglichst baldigen Einführung der CO2-Abgabe. Zur Erinnerung: Die angeblich staatsquotenneutrale CO2-Abgabe führt nämlich zu erklecklichen Mehreinnahmen bei der MWSt; gerechnet mit dem Maximalsatz der CO2-Abgabe dürften 400 bis 500 Millionen Franken dem Bund zufliessen!

Seit letzter Woche wissen wir nun, dass der Bundesrat eine Vernehmlassung mit vier Vorschlägen durchführt: Zur Debatte stehen eine CO2-Abgabe, die Einführung eines Klimarappens oder 2 Kombinationen von beidem. Aus dem oben gesagten geht klar hervor, dass die AVES ihre Meinung schon weitgehend gebildet hat: Für uns kommt in der heutigen Situation nur der Klimarappen in Frage. Mit Spannung erwarten wir die Ausführungen unseres zweiten Gastredners, Dr. Rolf Hartl, zu diesem Thema.


Steuerliche Privilegierung von Erdgas-, Biogas- und Dieseltreibstoffen

Trotz der kritischen Haltung zur CO2-Abgabe setzt sich die AVES für die Stabilisierung und Reduktion der CO2-Emissionen ein. Dies kann beispielsweise durch eine steuerliche Besserstellung von Erdgas-, Biogas- und Dieseltreibstoffen gegenüber dem Benzin erfolgen. Nicht zuletzt unser Präsident hat im Ständerat entsprechende Vorstösse unternommen. Leider waren diese nur teilweise erfolgreich, weil die steuerliche Diskriminierung von Diesel gegenüber Benzin vorläufig noch nicht beseitigt werden konnte. Die Konsumenten sind diesbezüglich aufgeschlossener als der Gesetzgeber wie die steigenden Verkaufszahlen dieselbetriebener Motorfahrzeuge zeigen. Mit dem flächendeckenden Einsatz von Partikelfiltern werden die letzten Einwände gegen die steuerliche Diskriminierung des Diesels von selbst in sich zusammenfallen. Wir behalten die Dieselfrage im Auge.


Restwassermengen / Gewässerschutzgesetz

Die AVES war seinerzeit bei der Revision des geltenden Gewässerschutzgesetzes der Zu Meinung, dass die Restwassermengen allzu grosszügig definiert würden. Die heutige Regelung bezüglich der Restwassermengen führt zu grossen Minderproduktionen der Stromerzeuger. Diese Ausfälle werden mindestens teilweise durch CO2-verursachende Energiequellen kompensiert. Im Lichte des Klimaschutzes sollen die Restwassermengen im Rahmen einer Revision des Gewässerschutzgesetzes neu geprüft und - soweit vertretbar -deutlich tiefer angesetzt werden. Auch hier will die AVES dranbleiben.


Zur Alpenkonvention
An der Delegiertenversammlung 1997 in Savognin hat sich die AVES eingehend mit der Alpenkonvention befasst. Wir haben damals unsere grossen Bedenken zur Alpenkonvention und ihrer 9 Protokolle, darunter das Protokoll "Energie" angemeldet. Heute können wir feststellen, dass offenbar auch weitere Kreise gemerkt haben, was da auf 62 % unseres Staatsterritoriums zukommt. Wir wehren uns ja nicht gegen die ideellen Ziele der Alpenkonvention, aber die Unterzeichnung der einzelnen Protokolle würde aus einem Grossteil unseres Staatsterritoriums eine Art "Indianerreservat" (Zitat Adalbert Durrer) machen und es ausländischer Jurisdiktion aussetzen. Am 15. Juni 2004 hat nun der Ständerat beschlossen vorerst nur 3 der Protokolle ("Verkehr", "Bodenschutz", "Raumplanung") zu ratifizieren unter dem Vorbehalt, dass keine weiteren gesetzlichen Umsetzungsmassnahmen ergriffen werden müssen.

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Zusammen wollen wir uns auch in Zukunft für eine sichere, aber auch sparsame Energieversorgung einsetzen, die sowohl ökonomisch wie ökologisch das Wohl der Menschen und ihrer Umwelt zum Ziel haben muss! Wir danken deshalb allen Regionalgruppen und speziell deren Präsidenten, allen Vorstandsmitgliedern der AVES Schweiz, unserem Sekretär Bruno Fäh, aber auch den 70 eidgenössischen Parlamentariern und Parlamentarierinnen unter unseren Mitgliedern ganz herzlich für ihre fortwährende Unterstützung.

Konrad Studerus, Vizepräsident AVES Schweiz


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