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JAHRESBERICHT 2003/04 AVES SCHWEIZ
Die letzte AVES-DV fand am 8. März 2003 in Gösgen
statt. Sie stand im Zeichen der energiepolitischen Abstimmungsvorlagen
vom 18. Mai 2003. Neben den statutarischen Geschäften war deshalb
die kontradiktorische Behandlung der zwei Atom-Ausstiegs-initiativen
traktandiert. Mit Nationalrat Rudolf Rechsteiner (SP/BS) wagte sich
der Hauptexponent der Ausstiegsbefürworter der AVES zu stellen.
Ihm bot Nationalrätin Doris Leuthard aus dem Energiekanton Aargau
Paroli. Einmal mehr verwunderte das eifernde Sendungsbewusstsein von
NR Rechsteiner. Auch in der Diskussion wurde nicht ganz klar, ob NR
Rechsteiner wirklich an seine energiepolitischen Aussagen z.B. bezüglich
Wind und andere Alternativenergien glaubt. Frau NR Leuthard hingegen
stand auf dem Boden der Realitäten und hat bei der AVES einen sehr
guten Eindruck hinterlassen. Ihr Auftritt bei der AVES war auch eine
Art Generalprobe. Sie hat sich später als aufgeschlossene jüngere
Frau, CVP-Politikerin und Aargauerin in zahlreichen Auftritten (Arena
etc.) glänzend für unsere gemeinsame Sache eingesetzt.
Beflügelnder Abstimmungserfolg
Die letzte grosse energiepolitische Weichenstellung erfolgte bekanntlich
1990. Damals wurde die Volksinitiative "Für den Ausstieg aus
der Atomenergie" abgelehnt; gleichzeitig wurde jedoch die Moratoriums-Initiative
"Stopp dem Atomkraftwerkbau" angenommen. Im Mai 2003 wurde
wiederum eine vergleichbare energiepolitische Weichenstellung vorgenommen.
Nach 1979, 1984 und 1990 hatte sich das Stimmvolk im letzten Jahr also
bereits zum vierten Mal mit dem Atom-Ausstieg zu befassen. Heute befinden
wir uns allerdings in einer bedeutend besseren Lage als anfangs der
Neunziger Jahre, denn das Resultat der Volksabstimmung ist unerwartet
deutlich zu unseren Gunsten ausgefallen. Wer hätte vor der Abstimmung
gedacht, dass fast eine 2/3 - Mehrheit (genau 66,28 %) die "Strom
ohne Atom" - Initiative ablehnt! Noch wichtiger ist, dass fast
eine 60 % - Mehrheit (genau 58,40 %) die gefährlichere "MoratoriumPlus"
- Initiative abgelehnt hat. Diese klaren Resultate freuen uns natürlich
sehr. Wir dürfen uns aber trotzdem nicht vollständig in Sicherheit
wiegen, denn das Multipaket von nicht weniger als sieben Initiativen
aus dem linkspolitischen Lager, das gleichentags zur Abstimmung kam,
hat zweifellos viele Stimmberechtigte zu einer 7 x Nein - Stimmabgabe
bewogen. Das gute Resultat darf uns deshalb nicht einschläfern,
sondern soll uns in unseren Anstrengungen beflügeln. Der Kampf
zugunsten einer vernünftigen Energiepolitik, die der Kernenergie
auch für die Zukunft einen wichtigen Platz einräumt, geht
weiter.
Zur Lebensdauer der Kernkraftwerke und
deren Ersatz
Bekanntlich verlangte die "Strom ohne Atom"-Initiative die
Ausserbetriebnahme der KKW nach 30 Jahren Betriebsdauer, die "MoratoriumPlus"
- Initiative ging von einer maximalen Betriebsdauer von 40 Jahren aus.
Mit der Ablehnung beider Initiativen ist jetzt auch ein gutes politisches
Fundament in den Köpfen der Stimmbürger gelegt, dass unsere
KKW's - bei gutem Unterhaltsmanagement! - eben für eine längere
Betriebsdauer von 50 bis 60 Jahren ausgelegt sind. Dieser positive Nebeneffekt
könnte in der Zukunft noch eine wichtige Rolle spielen. Aber auch
KKW, die 50 bis 60 Jahre am Netz sind, müssen einmal ersetzt werden
(vgl. Gastvortrag von J. Bartlome vom Energieforum). In einem neuen
Positionspapier bekämpft die SP prophylaktisch bereits heute neue
Kernkraftanlagen, die dereinst die ersten schweizerischen Werke Mühleberg,
Beznau 1 und 2 ersetzen könnten. Gefährlich, überflüssig
und teuer seien neue Atomkraftwerke, sagt die SP. Um solche zu verhindern,
präsentiert die SP zehn Forderungen und zwei Entwürfe für
kantonale Volks- und parlamentarische Initiativen. Die eine geplante
Initiative will, dass die direkte oder indirekte Beteiligung eines Kantons
am Bau neuer AKW's (z.B. via Aktionärsstatus an der NOK) referendumsfähig
wird und dem Volk vorgelegt werden muss. Die zweite Initiative will
die erneuerbaren Energien fördern: "Der Kanton sorgt für
eine effiziente Verwendung der Elektrizität auf dem ganzen Kantonsgebiet.
Er strebt nach einer Vollversorgung aus erneuerbaren Energien."
Wir können da nur sagen: Ist es auch Zwängerei, so hat es
doch Methode!
Zur Elektrizitätswirtschaftsordnung
(ELWO)
Die auch in unseren Kreisen vor einigen Jahren noch spürbaren Widerstände
gegen die Marktöffnung konnten ausgeräumt werden und so hat
sich die AVES im September 2002 klar zum EMG bekannt, obwohl es bei
der Marktliberalisierung ja weniger um energiepolitische als um wettbewerbs-
und handelspolitische Fragen geht. Die Abstimmung ums EMG ging verloren,
aber die Marktliberalisierung muss in den kommenden Jahren unbedingt
kommen, wenn wir gegenüber dem europäischen Markt nicht in
eine ganz unerquickliche Lage kommen wollen.
Der kürzlich veröffentlichte Entwurf zur ELWO
ist aber leider nicht akzeptabel und deshalb zurückzuweisen. Die
Vorlage wird dem Auftrag des Bundesrates nicht gerecht und sieht keine
Strommarktöffnung für sämtliche Schweizer Gewerbe- und
Industriebetriebe bis zum Jahre 2007 vor. Statt einen liberalisierten
Markt zu schaffen, werden zahlreiche belastende Vorschriften eingeführt.
Eine solche Überreglementierung führt zu Kostenerhöhungen
und gefährdet dadurch tendenziell Arbeitsplätze, was den volkswirtschaftlichen
Interessen unseres Landes widerspricht. Der ELWO-Entwurf ist namentlich
KMU- und gewerbefeindlich, weil er diese Kundengruppe gegenüber
den Grosskunden benachteiligt; vom Zeitaspekt her untauglich, weil er
95 % der Schweizer Stromkunden bis weit über 2010 hinaus vom Marktzugang
ausschliesst.
Nach langem Hin und Her konnte nun doch eine Subkommission der UREK
des Nationalrates gebildet werden mit dem Auftrag, einen schlankeren
und schnelleren Weg zur Liberalisierung des schweizerischen Strommarktes
zu finden als er im ELWO-Entwurf der Expertenkommission vorgesehen ist.
Zum Kernenergiegesetz (KEG) / Kernenergieverordnung
(KEV)
Mit der Ablehnung der beiden Atom-Initiativen wurde der Weg frei zur
Inkraftsetzung des Kernenergiegesetzes (KEG). Gegenüber der bisherigen
Atomgesetzgebung bringt das KEG eine Erweiterung der Volksrechte, indem
es die Rahmenbewilligung für neue KKW - namentlich für den
Ersatz der bestehenden Anlagen - sowie die Rahmenbewilligung für
Entsorgungsanlagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Mit der
Inkraftsetzung ist jedoch nicht vor dem 1. Januar 2005 zu rechnen, da
zuerst noch die Kernenergieverordnung (KEV) bereinigt werden muss. Die
KEV befindet sich zur Zeit im Vernehmlassungsverfahren, das bis am 13.
August 2005 dauert. Die AVES wird an dieser Vernehmlassung vorraussichtlich
nicht teilnehmen, da die KEV ein sehr technischer Erlass ist.
Lenkungssteuern und sonstige Steuern auf Energieträgern
Die AVES kam im Vorfeld der Energie-Abstimmungen vom 24. September 2000
schon sehr früh und ganz klar zur Auffassung, dass nicht nur die
damalige Solarinitiative und die Förderabgabe, sondern ebensosehr
auch die ökologische Steuerreform (Grundnorm) energisch bekämpft
werden müssen. Alle diese Vorlagen hatten weniger mit Ökologie
als mit mehr Staat und mehr Steuern zu tun. Obwohl die eidgenössischen
Räte damals mit grosser Mehrheit die Förderabgabe und die
Grundnorm mit einem JA unterstützten und nur die Solarinitiative
ablehnten, hat sich unsere frühzeitig gefasste "3 x NEIN"
- Parole schliesslich bei Volk und Ständen durchgesetzt. Zur Erinnerung:
Die Solarinitiative wurde schliesslich mit überaus deutlichen 68
% der Stimmen verworfen; etwas weniger krass wurde die Förderabgabe
(53 % Nein) und die ökologische Steuerreform (55 % Nein) abgelehnt.
Wir dürfen mit einem gewissen Stolz sagen, dass die AVES und ihre
Mitglieder Entscheidendes dazu beigetragen haben, um eine weitere Drehung
an der Steuerschraube und eine Schwächung des Standortes Schweiz
durch die Energievorlagen zu verhindern.
Obwohl also diese Volksentscheide vor bald 4 Jahren eine
klare energiepolitische aber auch steuerpolitische Richtungsvorgabe
waren, hört es nicht auf mit neuen Besteuerungsgelüsten. Bei
der Schaffung des KEG versuchte man, eine neue Förderabgabe für
erneuerbare Energien einzubauen. Im Rahmen der ELWO sind wiederum Fördermodelle
für erneuerbare Energien vorgesehen. Wir betrachten dies alles
sehr kritisch und fragen uns, wann endlich die doch recht klaren (steuer-)politischen
Entscheide des Souveräns ernst genommen werden.
Wir möchten hier einmal mehr festhalten, dass für
die AVES die Idee einer ökologischen Steuerreform an sich diskussionswürdig
wäre. Wir haben die Bedingungen für eine ökologische
Steuerreform in der Resolution der AVES-Delegiertenversammlung vom 1.
Mai 1999 in Lausanne festgehalten. Solange aber so grosse Finanzlöcher
beim Bund vorhanden sind und die Begehrlichkeiten nicht gezügelt
sind, werden alle sogenannten Lenkungssteuern früher oder später
(eher früher!) zu normalen Steuern. Aus Erfahrung wissen wir auch,
dass eine einmal eingeführte Steuer nicht mehr weg zu bringen ist.
Deshalb werden wir alle neuen Lenkungssteuern bekämpfen müssen
- auch wenn sie theoretisch noch so verlockend daherkommen.
Zum CO2-Gesetz und zur CO2-Abgabe/Klimarappen
Die CO2-Abgabe ist ja ebenfalls eine Lenkungssteuer. Wir verhehlen nicht,
dass unsere Haltung gegenüber der drohenden CO2-Abgabe laufend
kritischer wird. Das CO2-Gesetz wurde bekanntlich am 1. Mai 2000 in
Kraft gesetzt, also im Vorfeld der Energiesteuer-Abstimmung vom Herbst
2000. Es will bis zum Jahr 2010 eine Reduktion des CO2-Ausstosses gegenüber
1990 um 10 % erreichen. Im Rahmen der global abgestützten Klima-Politik
von Kyoto hat sich die Schweiz allerdings nur auf eine Reduktion der
CO2-Emissionen von 8 % verpflichtet. Mit dem höheren Reduktionsziel
von 10 % wollte man also noch etwas weiter gehen. Das CO2-Gesetz will
das Reduktionsziel zwar vor allem mittels freiwilliger Massnahmen erreichen.
Erst wenn absehbar ist, dass das Ziel nicht erreichbar ist, könnte
frühestens ab diesem Jahr (2004) eine CO2-Lenkungsabgabe von max.
Fr. 210.--/t CO2-Ausstoss eingeführt werden. Das Heizöl könnte
gemäss CO2-Gesetz im Extremfall um gegen Fr. 60.-- pro 100 kg verteuert
werden, was auf gegenwärtiger Basis zu einem Endpreis von rund
Fr. 100.-/100 kg führen könnte. Benzin und Diesel könnten
im Extremfall um 50 - 60 Rp./Liter teurer werden. Obwohl also diese
zusätzliche Lenkungssteuer gemäss CO2-Gesetz enorme Belastungen
für Wirtschaft und Bevölkerung mit sich bringen könnte,
ist die Konzeption mit einem klar definierten Reduktionsziel und der
Anknüpfung bei der CO2-Emission (und nicht einfach bei der "Energie")
im Parlament auf Zustimmung gestossen; das Referendum wurde nicht ergriffen.
Unter den heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ginge dies wohl
nicht mehr so einfach durch.
Der Ertrag aus der CO2-Abgabe der Bevölkerung soll gleichmässig
an die natürlichen Personen zurückverteilt werden; der Ertrag
aus der CO2-Abgabe, der von Seiten der Wirtschaft erbracht wird, soll
zur Reduktion der AHV-Beiträge von Arbeitgebern und -nehmern verwendet
werden. Der Konstruktionsfehler dieser CO2-Lenkungssteuer liegt darin,
dass energieintensive Betriebe (Industriesektor, Werkplatz) belastet
werden, lohnintensive Unternehmen (Dienstleistungssektor) tendenziell
jedoch subventioniert werden. Bekannterweise ist es aber so, dass die
energieintensiven Betriebe immer schon gezwungen waren, die Energie
sorgfältig und sparsam einzusetzen, die Dienstleistungsunternehmen
aber eher grosszügig mit der Energie umgehen. "Zuckerbrot
und Peitsche" werden also gerade falsch eingesetzt. Das Dümmste
wäre zweifellos, wenn wegen der CO2-Abgabe relativ "saubere"
Werkplätze in der Schweiz noch mehr unter Druck kämen und
verschwinden respektive ins Ausland verlagert würden. Immerhin
ist im CO2-Gesetz ausdrücklich vorgesehen, dass sich Wirtschaftsunternehmen
mittels "freiwilliger Spar-Vereinbarungen" mit dem Bund von
der CO2-Abgabe befreien können. Zur Unterstützung dieser freiwilligen
Massnahmen wurde im Jahre 2001 die Energieagentur der Wirtschaft (EnAW)
gegründet. Leider sind bereits Klagen laut geworden, dass diese
freiwilligen Massnahmen wiederum zu grossen administrativen Umtrieben
führen. Zudem erhält man den Eindruck, dass Teile der Bundesverwaltung
und der politischen Parteien gar nicht so sehr an den freiwilligen Massnahmen
interessiert sind, wie an der möglichst baldigen Einführung
der CO2-Abgabe. Zur Erinnerung: Die angeblich staatsquotenneutrale CO2-Abgabe
führt nämlich zu erklecklichen Mehreinnahmen bei der MWSt;
gerechnet mit dem Maximalsatz der CO2-Abgabe dürften 400 bis 500
Millionen Franken dem Bund zufliessen!
Seit letzter Woche wissen wir nun, dass der Bundesrat eine
Vernehmlassung mit vier Vorschlägen durchführt: Zur Debatte
stehen eine CO2-Abgabe, die Einführung eines Klimarappens oder
2 Kombinationen von beidem. Aus dem oben gesagten geht klar hervor,
dass die AVES ihre Meinung schon weitgehend gebildet hat: Für uns
kommt in der heutigen Situation nur der Klimarappen in Frage. Mit Spannung
erwarten wir die Ausführungen unseres zweiten Gastredners, Dr.
Rolf Hartl, zu diesem Thema.
Steuerliche Privilegierung von Erdgas-, Biogas- und Dieseltreibstoffen
Trotz der kritischen Haltung zur CO2-Abgabe setzt sich die AVES für
die Stabilisierung und Reduktion der CO2-Emissionen ein. Dies kann beispielsweise
durch eine steuerliche Besserstellung von Erdgas-, Biogas- und Dieseltreibstoffen
gegenüber dem Benzin erfolgen. Nicht zuletzt unser Präsident
hat im Ständerat entsprechende Vorstösse unternommen. Leider
waren diese nur teilweise erfolgreich, weil die steuerliche Diskriminierung
von Diesel gegenüber Benzin vorläufig noch nicht beseitigt
werden konnte. Die Konsumenten sind diesbezüglich aufgeschlossener
als der Gesetzgeber wie die steigenden Verkaufszahlen dieselbetriebener
Motorfahrzeuge zeigen. Mit dem flächendeckenden Einsatz von Partikelfiltern
werden die letzten Einwände gegen die steuerliche Diskriminierung
des Diesels von selbst in sich zusammenfallen. Wir behalten die Dieselfrage
im Auge.
Restwassermengen / Gewässerschutzgesetz
Die AVES war seinerzeit bei der Revision des geltenden Gewässerschutzgesetzes
der Zu Meinung, dass die Restwassermengen allzu grosszügig definiert
würden. Die heutige Regelung bezüglich der Restwassermengen
führt zu grossen Minderproduktionen der Stromerzeuger. Diese Ausfälle
werden mindestens teilweise durch CO2-verursachende Energiequellen kompensiert.
Im Lichte des Klimaschutzes sollen die Restwassermengen im Rahmen einer
Revision des Gewässerschutzgesetzes neu geprüft und - soweit
vertretbar -deutlich tiefer angesetzt werden. Auch hier will die AVES
dranbleiben.
Zur Alpenkonvention
An der Delegiertenversammlung 1997 in Savognin hat sich die AVES eingehend
mit der Alpenkonvention befasst. Wir haben damals unsere grossen Bedenken
zur Alpenkonvention und ihrer 9 Protokolle, darunter das Protokoll "Energie"
angemeldet. Heute können wir feststellen, dass offenbar auch weitere
Kreise gemerkt haben, was da auf 62 % unseres Staatsterritoriums zukommt.
Wir wehren uns ja nicht gegen die ideellen Ziele der Alpenkonvention,
aber die Unterzeichnung der einzelnen Protokolle würde aus einem
Grossteil unseres Staatsterritoriums eine Art "Indianerreservat"
(Zitat Adalbert Durrer) machen und es ausländischer Jurisdiktion
aussetzen. Am 15. Juni 2004 hat nun der Ständerat beschlossen vorerst
nur 3 der Protokolle ("Verkehr", "Bodenschutz",
"Raumplanung") zu ratifizieren unter dem Vorbehalt, dass keine
weiteren gesetzlichen Umsetzungsmassnahmen ergriffen werden müssen.
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Zusammen wollen wir uns auch in Zukunft für eine sichere,
aber auch sparsame Energieversorgung einsetzen, die sowohl ökonomisch
wie ökologisch das Wohl der Menschen und ihrer Umwelt zum Ziel
haben muss! Wir danken deshalb allen Regionalgruppen und speziell deren
Präsidenten, allen Vorstandsmitgliedern der AVES Schweiz, unserem
Sekretär Bruno Fäh, aber auch den 70 eidgenössischen
Parlamentariern und Parlamentarierinnen unter unseren Mitgliedern ganz
herzlich für ihre fortwährende Unterstützung.
Konrad Studerus, Vizepräsident AVES Schweiz
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